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Evangelische Michaelsbruderschaft
Im Dienst an der Einheit

LeerAm 24. November 1974 verabschiedete die 6. Vollversammlung der Synode der katholischen Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland im Würzburger St. Kiliansdom ihre Ökumene-Vorlage über die „Pastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der christlichen Einheit”.

LeerUm dieses Dokument ist in der katholischen Synode lange und hart gerungen worden. Schließlich wurde die Vorlage mit großer Mehrheit angenommen.

LeerDer erste Teil behandelt die theologischen Überlegungen, der zweite pastorale Anregungen, der dritte die praktischen Empfehlungen. Wer die hier vorgelegten Gedankengänge mit scharf kritischem Blick durchstudiert, wird manchen Punkt entdecken, der zum Widerspruch herausfordert oder doch mindestens zu Fragen Anlaß gibt. Aber unverkennbar stehen auch Aussagen darin, über die Christen anderer Kirchen sich freuen können. Erkenntnisse aus dem Neuen Testament über Einheit, Gemeinschaft und Vielfalt haben sich durchgesetzt. Die ökumenischen Gesichtspunkte gelten für das gesamte Leben der Kirche. Die Taufe auch in anderen christlichen Kirchen ist anerkannt. Die konfessionsverschiedenen Ehen werden positiv gewertet und der gemeinsamen Seelsorge anbefohlen: „Die Synode bittet den Papst um die Aufhebung des Ehehindernisses der Konfessionsverschiedenheit im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.” Diese Bitte strebt eine neue Regelung für das katholische Kirchenrecht an. (Der ausführliche Text des Synodalbeschlusses ist mehrfach abgedruckt worden, z. B. im Materialdienst des Konfessionskundlichen Instituts in Bensheim Nr. 1/1975.)

LeerNachdem die katholische Synode gesprochen hat, kommt es darauf an, wieweit die Bischöfe die Anregungen und Empfehlungen der Synode für ihre Diözesen in Kraft setzen. Es kommt aber auch darauf an, wieweit die anderen Kirchen das Angebot, das in diesen Beschlüssen enthalten ist, aufnehmen. Einzelne Stimmen waren bereits zu hören. Wie aber werden sich die amtlichen Organe der evangelischen, der altkatholischen und der Freikirchen verhalten? Wie antworten die geistlichen Gemeinschaften auf diesen Anruf von katholischer Seite? Die Evangelische Michaelsbruderschaft fühlt sich berufen, an ihrem Teil ein erstes kurzes und dankbares Echo zu geben. Nachdem der Ökumenische Arbeitskreis der Bruderschaft darüber beraten hat, veröffentlicht der Rat der Michaelsbruderschaft die nachstehende Erklärung. Diese Erklärung, möchte dazu anregen, das katholische Dokument zu prüfen und von den angebotenen praktischen Möglichkeiten zur Zusammenarbeit auf allen Ebenen, vor allem in den Ortsgemeinden, Gebrauch zu machen, damit wir alle Möglichkeiten fördern, die einer wachsenden ökumenischen Gemeinschaft dienen.
Reinhard Mumm


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LeerDie Erklärung der Evangelischen Michaelsbruderschaft zum Beschluß der 6. Vollversammlung der Synode der Katholischen Bistümer in der Bundesrepublik vom 24. November 1974 über die „Pastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der christlichen Einheit”:

LeerAufmerksam haben wir von den theologischen Überlegungen, den pastoralen Anregungen sowie den Voten und Empfehlungen Kenntnis genommen, die zu dem ökumenischen Verhältnis der Kirchen nach jahrelangen Vorarbeiten durch die Synode in Würzburg beschlossen worden sind.

LeerDankbar erkennen wir den Willen an, die Wirklichkeit des einen geistlichen Leibes Jesu Christi ernst zu nehmen und der Vielfalt Raum zu geben, die bereits im Neuen Testament angelegt ist. Wir befinden uns im Glauben und Leben der Christenheit auf einem Weg, der uns nahelegt, zunächst erreichbare Zwischenziele anzustreben. Auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens sind wir damit befaßt, die vertrauensvolle Zusammenarbeit voranzutreiben und möchten nach unseren Kräften helfen, daß dies gelingt.

LeerIm einzelnen bleiben Fragen, die zu Gesprächen Anlaß geben. Es liegt uns daran, die Putikte hervorzuheben, die nach unserer Einsicht vorwärtsweisen. So werden konfessionsverschiedene Ehen ausdrücklich positiv gewürdigt und die Seelsorger ermutigt, solche Eheleute in ihrer Gemeinsamkeit zu stärken. Der Wunsch, das rechtliche Ehehindernis der Konfessionsverschiedenheit aufzuheben, wird von vielen Christen lebhaft begrüßt. Nachdem wir offiziell die Möglichkeit zu gemeinsamen Trauungen konfessionsverschiedener Brautleute haben und von dieser Möglichkeit reichlich Gebrauch gemacht wird, soll es nun dazu kommen, daß Kinder aus solchen Ehen unter Beteiligung eines Pfarrers der anderen Konfession die heillge Taufe empfangen. Wir hoffen, daß dieser Schritt allerseits von den Kirchen gutgeheißen wird. In der Frage der gegenseitigen Zulassung zur Kommunion bleiben noch dringende Anliegen offen. Es ist unser Wunsch und Gebet, daß auch hier bisher verschlossene Türen sich auftun.

LeerInsgesamt begrüßen wir die Bereitschaft zu vielseitiger Gemeinschaft, die aus dem Beschluß der Synode spricht, und richten die Bitte an alle, die eine ökumenische Verantwortung tragen, dafür zu sorgen, daß diese Bereitschaft eine entsprechende Antwort in Wort und Tat findet.

Für den Rat der Evangelischen Michaelsbruderschaft
gez. Kurt Karzig, Senior
Pfingsten 1975

Quatember 1975, S. 129-130

© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 12-11-08
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