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Leserbrief zu "Fortdauer der Realpräsenz"
Hans Grünewald

LeerBeda Müllers Ausführungen „Fortdauer der Realpräsenz” (H. 3/198 1, S. 152 ff.) lassen in den entscheidenden Fragen Präzision vermissen. Die eucharistische Realpräsenz sieht der Verfasser im Lichte des Dogmas von der Transsubstantiation und dessen Thematisierung durch Thomas von Aquin. Daß dieser seine Thematik unter dem Aspekt der aristotelischen Kategorientafel betrachtet, ist nicht nachvollziehbar. Ein großer Unterschied, ob die Realpräsenz auf das nicht erst von Luther entdeckte pneumatische Herrenwort oder auf einen nach der Denkweise des Aristoteles konzipierten Vorgang nur in den eucharistischen Gestalten sich gründet. Das accedit verbum ad elementum Augustins zitiert Thomas zwar, vermag es jedoch systematisch nicht im Sinne des Kirchenvaters zu integrieren.

LeerEin Theologe vom Format E. Schillebeeckx suchte die durch die ex opere operato-Konzeption noch mehr vereiste Front aufzubrechen, wurde aber in der Eucharistieenzyklika Pauls Vl. zurückgewiesen.

LeerDie vom Tridentinum bisweilen wörtlich übernommene Thomassche Realpräsenzkonzeption führte zu dem - auch von Michael Schmaus beklagten - Verzicht auf die ursprüngliche Einheit der ganzen Eucharistiefeier. Der dem Wort Gottes gewidmete Teil wurde von dem dem Sakrament geltenden und in der Wandlung kulminierenden unterschieden.

LeerDieser Verzicht zog eine Reihe von Konsequenzen nach sich, von denen hier nur diese erwähnt seien:

LeerDer durch die Fronleichnamsprozession noch geförderte Hang des natürlichen Menschen zum Sehen veranlaßte die Einführung eines besonderen liturgischen Gerätes, der Monstranz, zum Zeigen der verwandelten Hostie, obwohl zur Eucharistiefeier Brot und Wein gehören. Dieses Sehen führte soweit, daß man sich mit ihm begnügte. Ildefons Herwegen sprach in aller Form von einer Augen-Kommunion. Daß der Glaube aus dem Hören kommt, war außer acht gelassen.

LeerDie Theologen gliederten die Eucharistiefeier in einzelne Teile mit gestufter Wertung. Die Moraltheologen formulierten die These: Zur Erfüllung der Sonntagspflicht genügt die Teilnahme an der Messe von der Opferung an.

LeerFraglos hat sich seit dem II. Vatikanum - die Liturgiekonstitution sei besonders hervorgehoben - in akzidentellen Belangen manches zum Besseren gewandelt, z. B. Abendmahlsempfang unter beiden Gestalten. Aber in der Substanz ist leider noch keine Bewegung zu konstatieren. Solange das Tridentinum mit seinem dezidiert defensiven Charakter seinen bisherigen Stellenwert behält, müssen die besten ökumenischen Ansätze erlahmen. Wohl kaum ein Zufall, daß auf dem Verhandlungstisch dieses Konzils neben der hl. Schrift die theologische Summe des Thomas von Aquin auflag.

Quatember 1982, S. 252

© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 12-08-29
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