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Stellungnahme zu den Konvergenzdokumenten der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen über Taufe, Eucharistie und Amt (Lima-Dokumente) |
Grafing bei München im Advent 1984 Reinhard Mumm Ältester der Evangelischen Michaelsbruderschaft II. Zum Eucharistiedokument III. Zum Amtsdokument "In allem, worin die Kirche erscheint, es sei ihre Verkündigung, ihr Gebet und Sakrament, ihr Liebeswerk oder ihre Verfassung, will Christus bezeugt werden." Ein Mensch wird Christ und selig durch Glaube und Taufe (Mk. 16). Den Glauben erweckt, erhält und vertieft der Heilige Geist durch die Verkündigung des Evangeliums und bestätigt ihn durch den Gebrauch der Sakramente. Deshalb kann ein Christ zeit seines Lebens Unterricht und Erziehung nicht entbehren. Immer neu muß er im Glauben an Christus gestärkt werden. Diesem Zusammenhang fügt sich ein öffentliches Bekenntnis des persönlichen Glaubens zu einem gegebenen Zeitpunkt ein. Dabei gilt jederzeit, daß der Glaube weder in Worten noch in Taten ganz aufgeht. Eine verantwortliche Taufpraxis zielt auf bewußte Kirchengliedschaft. Der Christ gehört einer irdischen Gemeinschaft an, die auch räumliche Grenzen kennt, Diese Gemeinschaft zeigt den Leib Christi an, und jede örtliche Gemeinde stellt die allgemeine Kirche dar. Anteilhabe am Leibe Christi wird gewöhnlich durch die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde vermittelt. Wer getauft wurde, ist aufgenommen in die eine christliche Kirche. Andererseits gilt auch, daß der Leib Christi in keinem der bestehenden Kirchentümer aufgeht. Die damit gegebene Vielfalt, in der die Kirche Christi auf Erden erscheint, behaupten wir mit Nachdruck. Erkennen wir eine kirchliche Gemeinschaft an, so auch deren Taufe. Umgekehrt gilt: Die Anerkennung der Taufe muß Konsequenzen für die gegenseitige Anerkennung von Amt und Gliedern letztlich zur Folge haben. Wird eine stiftungsgemäß vollzogene Taufe nicht anerkannt, könnte dies bedeuten, ihren Gnadencharakter zu übersehen. Es gibt hier Probleme zwischen der Taufe und dem Kirchengliedschaftsrecht. Die Mission und die Kirchen in Verfolgung kennen Umstände, die von der Taufe absehen lassen. Wir erinnern uns der alten Einschätzung der Bluttaufe und der Begierdetaufe. Solche Grenzfragen heben die genannten Grundsätze aber nicht auf. Wenn getauft wird, soll es mit Wasser im Namen des dreieinigen Gottes geschehen. Die unterschiedlichen Gebräuche des Untertauchens und des Begießens bringen verschiedene Deutungen und also verschiedene Aspekte der einen Taufe zum Ausdruck. Die Taufe ist nie eine private Angelegenheit, sondern verlangt nach dem Miteinander von Täufling, Taufspender und Gemeinde. Sie sollte deshalb in einem öffentlich angezeigten Gottesdienst, der auch ein besonderer Taufgottesdienst sein kann, stattfinden. Taufen außerhalb eines Gemeindegottesdienstes sollten nur in Notfällen vorgenommen werden. Als erstes Hauptkennzeichen des Eucharistie-Abschnitts der Lima-Erklärung darf der Sachverhalt genannt werden, daß es die Kirche ist, die unter dem Anrufen und Wirken des Heiligen Geistes im Namen Jesu das Abendmahl feiert. Diese vor allem aus dem theologischen Denken der orthodoxen Kirche vermittelte Sicht bringt den trinitarischen Charakter des Herrenmahles zum Ausdruck. Das Eucharistie-Dokument läßt keinen Zweifel daran, daß die Eucharistie als eine "Gabe vom Herrn" (E 1.2.26) ganz und gar das Werk des dreieinigen Gottes ist. Gleichzeitig ist hier den reformatorischen Kirchen deutlich gemacht, welche entscheidende Rolle der Kirche als örtlicher Ekklesia und als Gesamtkirche (E 29) in der Feier der Eucharistie zugewiesen wird und in welcher Weise die Abendmahl feiernde Gemeinde mit ihrer Eucharistie Verantwortung für die Ausrichtung des Evangeliums und in Stellvertretung für die unerlöste Welt trägt (E 4.20 u. a.). In diesem Zusammenhang mißt die Ev. Michaelsbruderschaft den Ausführungen von E 4 über die Eucharistie als "das große Lobopfer, durch das die Kirche für die ganze Schöpfung spricht" und der Verwandlung und Erneuerung dieser Welt von Gott her hohe Bedeutung bei. Als ein weiteres bedeutendes Kennzeichen des Eucharistie-Abschnitts der Lima-Texte ist die weitgespannte Aufnahme des biblischen Zeugnisses zu nennen, die ihren ersten Niederschlag bereits in einer umfassenden biblischen Begründung der Eucharistie findet. (E 1 werden die Mahlzeiten mit Jesus während seiner irdischen Wirksamkeit und die Mahlfeier mit dem Auferstandenen in den Begründungszusammenhang der Eucharistie einbezogen, ohne daß sie das Mahl am Abend vor seinem Tod in seiner Singularität und konstitutiven Bedeutung einschränken.) So faßt das Lima-Dokument den Begriff der Einsetzung weiter, als dies ein mit historisch-kritischen Erkenntnismitteln bemühtes Verständnis der Einsetzungsworte vermag. Gleiches gilt von der theologischen Integration der Passatradition des Alten Bundes, die unterschiedlich in der Breite des neutestamentlichen Zeugnisses und der nachneutestamentlichen Bezeugung rezipiert worden ist. Schließlich bringt der trinitarische Ansatz des Eucharistieverständnisses im Lima-Dokument als Danksagung an den Vater, als Anamnesis (Gedächtnis) Jesu Christi und als Anrufung des Heiligen Geistes eine im einzelnen nicht ausschöpfbare Fülle biblischer Bezüge zur Sprache, die in Lehre und Praxis der getrennten Kirchen auf unterschiedliche Weise ausgesagt werden. Gerade in der Aufnahme des umfassenden Reichtums der biblischen Bezeugung erscheint uns das Eigentliche des reformatorischen Verständnisses vom Abendmahlsgeschehen, die vom Herrn empfangene Gabe von "Vergebung der Sünde, Leben und Seligkeit" (E 1,2) bewahrt: die Eucharistie als "Summe des Evangeliums" (Luther) kann aufgrund des Lima-Dokumentes nur als ein den Sünder rechtfertigendes Geschehen aufgefaßt werden, das Glauben wirkt und Glauben erfordert (E 13 u. ö.). Angesichts der vom gewohnten Sprachgebrauch abendländisch-westlicher Theologie abweichenden Redeweise und Begrifflichkeit des Konvergenztextes bittet die Michaelsbruderschaft die evangelischen Kirchen, sich der im Lima-Dokument aufscheinenden Vielfalt des biblischen Zeugnisses zu stellen, sachgemäß zu prüfen, inwieweit der Glaube der reformatorischen Kirchen in diesem Text erkennbar ist und sich vor Augen zu halten, inwieweit in der bisherigen Abendmahlslehre und -praxis wesentliche Züge des neutestamentlichen Heilsverständnisses verengt bzw. verkürzt worden sind. Mit dem obengenannten trinitarischen Ansatz als Danksagung, als Anamnesis und als Anrufung ist dem ökumenischen Konvergenztext eine theologische Erfassung und geistliche Entfaltung des Abendmahlsgeschehens gelungen, die als beispielhaft und richtungweisend bezeichnet werden darf. Dabei leistet dieser Ansatz den Dienst, Theologie und Liturgie der Feier der Eucharistie grundsätzlich zusammenzusehen, wie dies die Ev. Michaelsbruderschaft von Anfang an getan hat. Was der letzte, auf die Praxis ausgerichtete Abschnitt (E III, 27-33) darlegt, kann nur im Zusammenhang des gesamten Kapitels gesagt werden. Die getrennten Kirchen haben angesichts der so unterschiedlich akzentuierten, miteinander konkurrierenden Lehrmeinungen zum Heiligen Abendmahl keine andere Chance, als gemeinsam bei der in allen Kirchen gefeierten Eucharistie anzusetzen. Dort geht es bei den Bemühungen um Konvergenz nicht um eine vorschnelle liturgiesystematische Harmonisierung, die bestehende und bleibende Differenzen in Lehre und Praxis mit Hilfe überall aufweisbarer liturgischer Elemente überspielen möchte. (So wäre z. B. ein Vergleich der aus der gleichen liturgiegeschichtlichen Wurzel stammenden römisch-katholischen Gemeindemesse mit der Abendmahlsliturgie evangelischer Kirchen, der erstaunliche Konvergenzen in der Liturgie zu Tage fördern würde, noch kein Ansatz zur Überwindung lehrmäßiger Differenzen zwischen beiden Kirchen). Indem das Lima-Dokument mit Danksagung (= Eucharistie), Anamnesis und Anrufung biblisch-theologische Grundkategorien nennt, die im Abendmahl Jesu Christi selbst angelegt sind, gewinnt die Konvergenzerklärung eine sehr viel größere Nähe zum Abendmahlsgeschehen, als dies theologische Erklärungen bisher aufwiesen. Die Michaelsbruderschaft stellt mit Freude und Hoffnung im Blick auf die reformatorischen Kirchen fest, daß durch die Bezeichnung "Eucharistie" insbesondere der Danksagungscharakter der Abendmahlsfeier wieder stärker hervortritt. Er war, wiewohl liturgisch vielfach aufweisbar, faktisch durch die fast ausschließliche Konzentration auf das Gedächtnis des Leidens und Sterbens Jesu beim Abendmahl unserer Kirchen ausgeblendet gewesen. Erstaunliche Erkenntnisanstöße ergeben sich aus dem Sachverhalt, daß im Lima-Text der Gesamtbereich der geschöpflichen Welt wie in das Heilshandeln Gottes einbezogen, so auch in der Eucharistie zeichenhaft repräsentiert ist (E 4.20 u.a.). Von ihren Anfängen her hat die Bruderschaft sich um die Wiederherstellung eines evangelischen Offertoriums im Zusammenhang mit ihren eucharistischen Feiern bemüht und der Geschöpflichkeit und Leibhaftigkeit des christlichen Glaubens in vielfältiger Weise Ausdruck gegeben. Gegenüber einer nach wie vor bedenklichen Engführung des theologischen Verständnisses vom Abendmahl Christi allein in bezug auf den zweiten Glaubensartikel auch in neueren theologischen Erklärungen unserer Kirchen (Arnoldshainer Abendmahlsthesen, Leuenberger Konkordie) muß an diesem ganzheitlichen, die gesamte Schöpfung umfassenden Aspekt des Evangeliums und des Abendmahls Christi festgehalten werden. In diesem Zusammenhang hält es die Bruderschaft für bedenklich, wenn etwa die Leuenberger Konkordie lediglich unter dem Gesichtspunkt gewertet wird, daß zugunsten des personalen Verständnisses des Abendmahls endgültig eine "Befreiung von der Fixierung auf die Elemente" gelungen sei - oder wenn, wie es in amtlichen Verlautbarungen unserer Kirchen geschah, von einer "Austeilung von Brot und Wein" gesprochen wird, der Bezug der geschöpflichen Gaben von Brot und Wein auf Christi Leib und Blut aber entfällt. Von der Danksagung aus, die für die Kirche "einen Vorgeschmack des Reiches Gottes ... und das Leben der neuen Schöpfung" glaubend vorweg nimmt, sind die Bezeichnungen für die Abendmahlsgaben und der Umgang mit ihnen auch extra usum (außerhalb des Gottesdienstes) (E 32) in unseren Kirchen ernsthaft neu zu bedenken. Der Zentralbegriff des erinnernden und vorausgreifenden Gedenkens (Anamnesis) erscheint in Wahl und Auslegung im Lima-Dokument als glücklich und weiterführend. Ob er tatsächlich geeignet ist, die interkonfessionellen Kontroversen über den Opfercharakter der Eucharistie endgültig zu überwinden und die in vieler Hinsicht konvergenten Hauptlinien der Sakramentslehren der getrennten Kirchen zu einer neuen Gemeinsamkeit zu führen, muß einer weiteren Erörterung vorbehalten bleiben. Es bleibt für evangelische Abendmahlslehre und -praxis weiterhin zu realisieren, daß durch die Anamnesis Christi im Abendmahl sein ein für allemal geschehenes Opfer gegenwärtig ist und die Kirche durch ihn kraft seines Leidens, Sterbens und Auferstehens in den Lobpreis des Vaters, in die Teilhabe an der Fürbitte des Sohnes, des ewigen Hohepriesters, und in die Bewegung seines Opfers hineingezogen wird. Dabei gilt nicht das Opfer allein als Jesu Hingabe an die Welt (vgl. die Konsequenzen für eine sog. eucharistische Solidarität, etwa E 21), sondern ebenso als stellvertretende Opferhingabe des Sohnes an den Vater, an der die Eucharistie feiernden Christen teilnehmen dürfen. Es ist erstaunlich, wie dieses spirituelle Element des "lebendigen und heiligen Opfers" sich gerade in evangelischer Lied- und Volksfrömmigkeit erhalten hat. In diesem Sinne wird die Anamnese Christi tatsächlich nicht nur als "Grundlage und Quelle allen christlichen Gebetes", sondern des christlichen Glaubens und der Existenz der Kirche angesehen werden dürfen. Von ihrer Eucharistiefeier her und auf sie hin beten wir in unserm täglichen Gebet: "Gott, gedenke mein nach deiner Gnade!" Daß die Eucharistie ein vom Heiligen Geist gewirktes Geschehen ist - und dies sowohl als Gesamthandlung wie auch im Einzelvollzug (E 16 u. ö.) -, gehört u. E. zu den herrvorragenden Erkenntnissen der ökumenischen Texte, zu denen wir Stellung nehmen; leider ist nicht in gleicher Deutlichkeit ausgesagt, daß auch Danksagung und Anamnesis Dimensionen des gesamten Gottesdienstgeschehens wie des außergottesdienstlichen Lebens der Christen sind. Ausnahme: E 3.12 zur Wortverkündigung. Indem das Lima-Dokument die Eucharistie "als Anrufung des Geistes" (E 14 ff.) versteht, leistet es selbst einen bedeutsamen Beitrag zu dem geplanten und erbetenen "gemeinsamen Aussprechen des apostolischen Glaubens heute" (Vorwort S. 8). Probleme um das Amt haben sich im Laufe zahlreicher Dialoge als besonders schwerwiegend herausgestellt. Auch das Konvergenzdokument über das Amt läßt daran keinen Zweifel, wenn es mehrfach die enge Verbindung des geistlichen Amtes mit der Verkündigung des Wortes Gottes, der Unterweisung, der Sakramentsverwaltung und der Gemeindeleitung in Gottesdienst, Sendung und fürsorgendem Dienst hervorhebt (Amt, Abschnitt 13 u. ö.). Wir können deshalb weitgehend den Ausführungen zustimmen, die auf den Ausgangspunkt allen Nachdenkens über Stellung und Formen des geistlichen Amtes, nämlich die Berufung des ganzen Volkes Gottes, hinweisen (z. B. Abschnitt 6). Wir glauben, in dem dreifachen Amt Christi und in dessen Verhältnis zur Berufung des ganzen Volkes Gottes den Glauben der Kirche durch die Jahrhunderte zu erkennen. Wir fragen, ob das geistliche Amt nicht zu sehr auf das ordinierte Amt eingeschränkt wird. Wir rufen in Erinnerung, was wir in unserer Stellungnahme zum Dokument "Das geistliche Amt in der Kirche" zum Ausdruck brachten: "Wir nehmen die Amtsfrage als ökumenische Aufgabe ernst, insofern sie der Einheit der Kirche und damit ihrer Verkündigung und ihrem Dienst zugutekommt. Wir können ihr (wie anderen zwischen den Konfessionen strittigen Fragen) aber kein größeres Gewicht beimessen als den Fragen unserer Zeit und der Zukunft, vor die alle Konfessionen heute gemeinsam gestellt sind. Dies gilt für uns umsomehr, als wir eine Gemeinschaft von Theologen und Männern aus anderen Berufen sind." und: "Dabei betonen wir die Einbettung des Amtes in das gesamte Gefüge der Kirche und seiner Unterordnung unter das Wort Gottes: Es ist ministerium ecclesiasticum (kirchliches Amt) und ministerium verbi divini (Amt des göttlichen Wortes). Die Gemeinde hat das Recht und die Pflicht, den Ordinierten bei diesem Auftrag zu behaften. Das 'gegenüber' darf nie zu einem 'über' werden, es verhindert sowohl Überordnung als auch Abhängigkeit zwischen Pfarrer und Gemeinde. Dem sollen auch die synodalen und kollegialen Strukturen dienen, die wir deshalb auch in unserer Bruderschaft praktizieren." Wir können weitgehend den Ausführungen zustimmen, die im Konvergenzdokument über das Amt bezüglich des Bischofsamtes, der verschiedenen Ebenen als Tätigkeitsbereiche ordinierter Amtsträger, der apostolischen Tradition in der Kirche und der Sukzession des apostolischen Amtes gemacht werden, Wir gewinnen jedoch aus dem Dokument auch den Eindruck, als werde das geistliche Amt in hervorragender Weise auf die dreifache Ausformung des Bischofs, Presbyters (Priester, Pfarrer) und Diakons eingeschränkt und dadurch auch eine gewisse Hierarchisierung nicht deutlich genug ausgeschlossen. Besonders deutlich scheint uns dies in den Abschnitten 29-31 des Konvergenzdokumentes zu sein, insofern dort dem Bischof deutlich gegenüber dem Presbyter (Priester, Pfarrer) unterschiedene Funktionen zugeordnet werden, die nicht mehr nur aus dem Unterschied der räumlichen Weite ableitbar sind, sondern in den Bereich der Glaubensaussagen über die Kirche hineinreichen. Angesichts dieses Eindrucks möchten wir an der Geschichtlichkeit der Entwicklung des dreifachen Amtes festhalten und daher betonter, als es im Dokument geschieht, uns auch für andere Ausformungen des Amtes offen halten, weil wir auch in ihnen einen Ausdruck des Glaubens der Kirche durch die Jahrhunderte zu erkennen glauben. Wir tun dies in Übereinstimmung mit dem Augsburger Bekenntnis, aber auch in Übereinstimmung mit der in vielen Kirchen der Reformation erfolgten Ausbildung des Amtes als vierfaches Amt des Predigers, des Lehrers, des Ältesten und des Diakons, wobei die beiden letzteren Ämter Laienämter sind, so daß die Gemeindeleitung gemeinsam von ordinierten und nichtordinierten Gemeindegliedern ausgeübt wird. Wir tun dies ferner in Übereinstimmung mit den Darlegungen in unserer Stellungnahme zu "Das geistliche Amt in der Kirche" über die Ämter nichtordinierter Brüder in unserer Bruderschaft: "Wir begrüßen die Zurückstellung des (Opfer)-Priesterbegriffs und die Beschreibung als Verkündiger, Leiter der Eucharistie, 'Hirte' der Gemeinde und Diener der Einheit. Wir kennen zwar Beauftragungen, bei denen nicht alle diese vier Elemente gegeben sind. So sind einige unserer nichtordinierten Brüder durch ihre Kirchen als 'Lektoren' o. ä. zum Dienst an Wort und Sakrament berufen, doch ist damit keine Gemeindeleitung verbunden. Andere unserer nichtordinierten Brüder haben in unserer Bruderschaft das Amt der Konventsältesten inne, welches ein Amt der Leitung und der Einheit ist, aber nicht das Recht zu öffentlicher Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung einschließt. Wir halten diese Beauftragungen für legitim, sprechen aber nur von 'Ordination', wenn alle vier Elemente gegeben sind." Wir begrüßen die im Konvergenzdokument über das Amt mehrfach an die Kirchen gerichtete Aufforderung, "die Fragen des ordinierten Amtes und das Maß, in dem sie seinen ursprünglichen Intentionen treu sind, (zu) überprüfen", um so "auf dem Weg zur gegenseitigen Anerkennung der Ämter Fortschritte zu machen" (Abschnitt 51 und in gleichem Sinne öfter). Wir gewinnen jedoch aus dem Dokument auch den Eindruck, als werde von denjenigen Kirchen, die mit einem anderen als dem dreifachen Amt und ohne die bischöfliche Sukzession leben, ein weitergehender Schritt erwartet als von den Kirchen, die beides bewahrt haben (vgl. Abschnitt 53 u. ö.). Einer solchen Erwartung müßte dann entgegen anderslautenden Äußerungen doch eine unterschiedliche Bewertung der Treue zu den ursprünglichen Intentionen des ordinierten Amtes zugrundeliegen. Gegenüber solcher unterschiedlichen Bewertung, die in die Nähe einer "defectus" (Mangel)-Theorie führen würde, möchten wir wiederholen, was wir in unserer Stellungnahme zu "Das geistliche Amt in der Kirche" zum Ausdruck gebracht haben: "An ihrem Auftrag gemessen sind alle Kirchen 'defekt', gegenüber dem Anspruch des Evangeliums ist j e d e s Amt 'defizitär'. Weil 'Fülle' ein eschatologisches Gut ist, sollte sich keine Kirche solche Fülle zuschreiben. Doch kann jede Kirche der anderen zuerkennen, daß sie in ihrem Amt das für die Verkündigung des Evangeliums Wesentliche und Notwendige immer gehabt und bis heute bewahrt hat." "Wir bitten Dich, es komme der Tag, da eine Herde und ein Hirte ist." Quatember 1985, S. 158-169 |
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