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Leserbrief zum Taufgedächtnis
von Balthasar Fischer

LeerZum Zeichen dafür, daß Ihre immer anregende Zeitschrift im katholischen Liturgischen Institut Trier mit Aufmerksamkeit gelesen wird, möchte ich Sie auf eine Bemerkung in der letzten (Weihnachts-)Nummer aufmerksam machen. Dort lese ich zu meinem großen Erstaunen in einem Brief von Ludwig Eberbach: „Die Katholiken haben es in dieser Beziehung (jährliche Tauferinnerung) ja etwas leichter, weil da der Namenstag gefeiert wird, der ja fast immer auf den Tauftag fällt.” Es hat zwar zeitweilig regional beschränkt (etwa in Südtirol) den Brauch gegeben, daß der Pfarrer den Namen des Tagesheiligen als Taufnamen diktierte. Das konnte sich weder halten noch ausbreiten, da es dem katholischen Kirchenrecht widerspricht, nach dem - damals und heute - die Namengebung ausdrücklich als Elternrecht bezeichnet wird. Auch wir sind also darauf angewiesen, über die Feier des Namenstages hinaus unseren Kindern und Gläubigen die jährliche Tauferinnerung am Jahrestag ihrer Taufe zu empfehlen. Ich finde den Irrtum irgendwie sympathisch; er ist nämlich ein Symptom einer nicht selten anzutreffenden Kinderkrankheit des Ökumenismus, die ich gelegentlich „Glorifizierung des Partners” genannt habe.

Quatember 1987, S. 59

© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 12-11-15
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