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Hans Adolf Dombois 80 Jahre alt
von Jürgen Boeckh

LeerAm 15. Oktober dieses Jahres begeht Hans Adolf Dombois seinen 80. Geburtstag. Viele Freunde und Weggenossen, akademische Kollegen, ökumenisch gesinnte Christen nicht nur aus dem evangelischen Raum, vornehmlich auch aus der römisch-katholischen Kirche, werden an diesem Tage seiner in Verehrung und Dankbarkeit gedenken. Als Michaelsbrüder haben wir besonderen Anlaß, uns in die Schar dieser Gratulanten einzureihen. Hans Dombois verdankt seine Lebensarbeit, wie er selbst sagt, zu einem großen Teil der Bruderschaft. Karl Barths These vom liturgischen und bekennenden Charakter des Kirchenrechts hat er für seine Kirchenrechtslehre übernommen, und dabei bedeuteten ihm die Erfahrungen aus dem geistlichen Leben mit der Bruderschaft, besonders die Eucharistische Feier, Rückhalt und Ermunterung. „In der Person von Hans Dombois”, hat Hans Carl von Haebler festgestellt, hat die Bruderschaft „einen Kenner des Kirchenrechts gewonnen, der ihren Erkenntnissen auf seinem Arbeitsgebiet Geltung verschaffen konnte”. Es gibt ein Recht der Gnade, so der Titel des mehrbändigen Werkes von Dombois, das im Gottesdienst seinen Ursprung hat und darum nicht als „Gesetz” dem Evangelium gegenübersteht.

LeerIm Jahre 1947 in die Bruderschaft aufgenommen, wurde Dombois 1955 in den Rat gewählt. Im gleichen Jahr veröffentlicht die Bruderschaft die Denkschrift „Credo ecclesiam - Von der Kirche heute”. Dombois hat maßgebend zum Werden dieser Schrift beigetragen und mit Arthur Graf und Helmut Hochstetter noch einen besonderen Beitrag über „Das Problem der apostolischen Sukzession und die Evangelischen Kirchen” geliefert. Auch an den von Karl Bernhard Ritter begonnenen „Kirchberger Gesprächen”, in denen katholische Theologen unsere Fragen hörten, bedachten und mit uns Anmerkungen zum Kirchenschema des II. Vatikanischen Konzils vorbereiteten, ist er von Anfang an beteiligt gewesen.

LeerDer einstige Staatsanwalt am Kammergericht Berlin, später in Potsdam, Frankfurt a. M. und Fulda, schied 1952 aus dem Staatsdienst aus, um - wie der Michaelsbruder Günter Howe als Physiker - Mitglied der Evangelischen Forschungsakademie Christophorus-Stift Hemer zu werden, mit der er 1958 nach Heidelberg übersiedelte. Von seinen vielen Arbeitsbereichen seien hier nur noch genannt: Der Deutsche Evangelische Kirchentag, die Familienrechtskommission der EKD und die Kommission für Strafrechtsreform. Vor zwanzig Jahren wurde er Vorsitzender der damals gegründeten Kirchenrechtlichen Arbeitsgemeinschaft evangelischer und katholischer Theologen. Vier Alternativ-Gutachten zur römischen Lex Ecclesiae Fundamentalis lieferte Dombois als Rechtsgelehrter hugenottischer Herkunft, 1970 in Heidelberg zum Dr. theol. h. c. promoviert. Auf Kanonisten-Tagungen war er manchmal der einzige nicht-römische Christ. Es fällt ihm nicht schwer, seine Voten auch in lateinischer Sprache abzugeben.

LeerIch erinnere mich noch gut, wie Dombois 1957, auf dem Michaelsfest der Ostkonvente in Berlin-Spandau in lebendiger Rede unseren Weg aufgrund der Denkschrift „Credo ecclesiam” den Brüdern einsichtig zu machen versuchte. Mehrere Jahre, ab 1961, bin ich mit ihm zusammen Mitglied des Rats gewesen. Immer habe ich ihm mit Interesse und Gewinn zugehört. Dombois wurde - auf eigenen Wunsch - im Jahre 1922 in der Neuen Kirche zu Berlin von Karl Bernhard Ritter eingesegnet. Zu der Zeit entstand die Berneuchener Bewegung. Als ein Mann der zweiten Generation hat er 1961 auf dem Michaelsfest in Marburg festgestellt: „Es hat die Bruderschaft von Anfang an einen universalistischen Zug gehabt. Sie hat deswegen auch immer die Einheit von Kultus und Ethos vertreten, sie hat sich um Pädagogik, Naturwissenschaft, Politik und Wirtschaft gekümmert, mehr als in späteren Zeiten, in denen kirchliche Verwirklichung sie in Anspruch nahm.” Wir danken Hans Dombois, daß er seine Gaben eingebracht hat und einbringt, daß er der „kirchlichen Verwirklichung” über die Konfessionsgrenzen hinaus dient und dabei auch immer das Ganze im Auge hat, zu dessen Verwirklichung jeder an seiner Stelle und mit seinen Gaben berufen ist. Wir hoffen, daß er uns als „besonders erfahrener Bruder” im Rat weiter zur Seite stehen wird.

Quatember 1987, S. 188

© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 12-11-15
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