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Nochmals zu Hünerbein über Niemöller und Asmussen
von Claus Kemper

(vgl. QUATEMBER 56,1992,3, S. 130 ff.)

Leer1. Die Angaben über die Aufnahme der Barmer Theologischen Erklärung in das Evangelische Kirchengesangbuch entsprechen leider nicht den Tatsachen. Sie findet sich lediglich in den Ausgaben einiger Landeskirchen:

Leer- Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg

Leer- Evangelisch-reformierte Kirche (Synode ev.-ref. Kirchen in Bayern
Leerund Nordwestdeutschland)

Leer- Evangelische Kirche der Pfalz

Leer- Evangelische Landeskirche in Württemberg

Leer- Gliedkirchen der EKU im Bereich der früheren DDR.

LeerIm Grundband des EKG ohne jegliche Anhänge ist sie nicht enthalten.

Leer2. Ich hätte mir gewünscht, daß der Verfasser des Aufsatzes etwas positiver über die Entwicklung Martin Niemöllers und etwas kritischer über die Zeitbedingtheit des Denkens und Sprechens von Hans Asmussen geschrieben hätte. Auch wenn die vier Schwerpunkte auf S. 134 den Inhalt des Vortrags von Asmussen sachgerecht wiedergeben, meine ich kritisch anmerken zu müssen, daß sie heute nicht mehr so unkommentiert stehenbleiben können.

Leer2. 1 Der zweite Satz von Punkt 2 geht auf einen Satz im Vortrag von Asmussen zurück. Der erste Satz findet sich so nicht im Vortragstext. Der ganze Punkt 2 müßte aus heutiger Sicht doch als sehr zeitbedingt charakterisiert werden. Eine solche Aussage war 1934 doch nur deshalb möglich, weil man damals noch der Meinung sein konnte, weltliche Angelegenheiten seien bei der NS-Reichsregierung den Umständen entsprechend befriedigend aufgehoben. Wie katastrophal die Dinge weiterlaufen würden, war für viele Menschen wohl nicht abzusehen, obwohl es auch schon 1934 Warner gegeben hat. Wie mit denen verfahren wurde, hätte hellhörig machen müssen, wenn man nicht von bestimmten Vorurteilen befangen gewesen wäre.

Leer2.2 Ein solches Vorurteil kommt überdeutlich in Punkt 4 heraus: das Vorurteil gegenüber demokratischen Prinzipien und Formen, das vor allem wohl in konservativen Kreisen herrschte und zur Schwächung der Weimarer Republik doch erheblich beitrug.

Leer2.3 Auf diesem Hintergrund stellt dann das Darmstädter Wort von 1947 (vgl. S. 139) einen wirklichen und notwendigen Fortschritt dar, den z.B. das Stuttgarter Schuldbekenntnis von 1945 noch nicht leistete. Das ist ja auch in etlichen Veröffentlichungen anläßlich des Jubiläums 1985 ausgesprochen worden. Ich glaube, daß wir aus der exegetischen Arbeit und aus der ökumenischen Bewegung gelernt haben, daß der alttestamentliche »Shalom« als Verbindung von »Heil« und »Wohl« keine Verordnung des einen vor das andere gestattet, wenn es um den Beitrag der Kirche und des einzelnen Christen in Staat und Gesellschaft geht, und daß dies auch bei der Auslegung der entsprechenden Begriffe im Neuen Testament gültig bleibt.

Claus Kemper, Hannover

Quatember 1993, S. 58-59

© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 13-02-07
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