Symbol   Quatember

Startseite
Inhalt
Inhalt 1972
Autoren
Themen
Stichworte


Basisgemeinden in Nordostbrasilien
von Jürgen Boeckh

LeerAls Ergänzung zur Besprechung des Vortrages „Die Krisis der Volkskirche - Zerfall oder Gestaltwandel” von H. D. Wendland (Seite 180 dieses Heftes) und zu meinem Aufsatz „Ende der Volkskirche - und wohin?” („Quatember” Heft 2/1971) möchte ich auf einen Bericht hinweisen, der in Nr. 9/1972 der Züricher Zeitschrift „Orientierung” (Katholische Blätter für weltanschauliche Information / Redaktion Mario von Galli u. a.) zu lesen war: „Basisgemeinden in Nordostbrasilien.” Es handelt sich um zwei Arbeitspapiere, die im Herbst 1970 vom Erzbischöflichen Sekretariat Recife für Studientage über geistliche Ämter erarbeitet wurden. Die Methode der Basisgemeinde, so erfahren wir, wurde „bereits 1968 auf der großen Bischofsversammlung von Medellin zur allgemeinen verbindlichen Pastoration für Lateinamerika erklärt”. Sie scheint allerdings, wie in „Orientierung” bemerkt wird, von Rom und den deutschen Bischöfen immer noch ignoriert zu werden.

LeerWährend die Pfarrei auf „Wohnungen und Gegenstände” gegründet ist, soll die Basisgemeinde durch freie Entscheidung von Personen gebildet werden. Verheißungsvoller als Basisgemeinden innerhalb vorhandener Parochien wird die autonome Basisgemeinde anstelle der traditionellen Pfarreien angesehen. Wörtlich heißt es: „Der verantwortliche (oder auch mehrere) Laie erhält seine Autorität durch die Kirche über die Teilnehmer der Gruppe und durch die ganze Gruppe. Die Ausübung der Autorität wird durch sie festgelegt. Der Verantwortliche wie die Kirche gehören so einer höheren Ordnung an. Der Verantwortliche erhält bestimmte Vollmachten ...: Berechtigung zur Katechese, zur Taufspendung, zum Predigen, Versammlungen einberufen usw. Ist er selbst nicht Priester, trifft es ihn, im gegebenen Moment einen Priester zur Eucharistiefeier zu bitten.”

LeerDie parochiale Kirchenstruktur ist der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche in Deutschland gemeinsam. Darum gehen die hier vorgetragenen Gedanken beide „Großkirchen” an. Als Schritt zur Verwirklichung einer solchen neuen Kirchenstruktur wird u. a. die „Schaffung eines freien Raumes” - zunächst in einem begrenzten Bereich - vorgeschlagen: „Man läßt eine oder mehrere Pfarreien unbesetzt. Der Bischof selbst übernimmt die Cura animarum während der Phase des Übergangs. Er hat aber alle Möglichkeiten, jemanden dafür zu delegieren, damit die nötigsten Funktionen versehen werden. Er kann auch einen ‚parochus putativus’ ernennen, der bereit ist, die Rolle des heiligen Josef zu übernehmen, das heißt, er übernimmt nur nach dem Gesetz die Pfarrei, ohne seine Rechte geltend zu-machen. Er ist vielmehr bereit, den Heiligen Geist walten zu lassen durch jene, die für die Gründung der Basisgemeinde verantwortlich gemacht wurden.”

Quatember 1972, S. 188-189

© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 12-10-10
Haftungsausschluss
TOP