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„Gottesdienst zwischen Ritus und Spontaneität ...”
von Gerhard Gloning

LeerMit Interesse habe ich den Beitrag „Gottesdienst zwischen Ritus und Spontaneität . . .” (H. 3/1985) gelesen und möchte als Rückantwort Ergänzungen von meiner Anschauung (vom Kirchenschiff aus) liefern. . . Seit 1963 bin ich Soldat und habe durch viele Versetzungen/Kommandierungen nicht in meiner Heimatgemeinde den Hauptgottesdienst mitfeiern können. Oft habe ich eine Predigt ertragen, die mehr eine Selbstdarstellung der Gemeindeprobleme war. Ich bin in lutherischen Bekenntniskirchen (Freikirche) vom Abendmahl ausgesperrt worden, weil ich der Landeskirche angehörte. Mir wurde im Taufregister von einer EKD-Kirche ein Sperrvermerk eingetragen, weil ich nicht die Konfession mit dem Wohnort wechselte. Ab meinem ersten eigenen Verdienst bezahlte ich Kirchgeld und Kirchensteuer, es trifft mich sehr, daß beim Aussegnungsgottesdienst Angehörige für mich zu bezahlen haben - für einen öffentlichen Gottesdienst, in dem neben der Kollekte noch Kasualgebühren für den Segen Gottes erhoben werden. Nicht zu verwechseln mit den Gebühren für Kirchenbenutzung, Gebühren für Kerzen, Vortragekreuz, Geläut und Orgel. Da macht es keinen Unterschied, ob noch am offenen Grab oder mit Zusendung einer Zahlkarte die Bezahlung erhoben wird, das sind für mich römische Praktiken, wo Messen gekauft werden können.

LeerMein Gebet: „Herre Gott, der Du mir Leben gegeben hast, führe mich an die Quelle Deiner Kirche, die Du mit Deinem Sohn, unserem Erlöser, uns geoffenbart hast, laß den Heiligen Geist in uns wirken, damit wir die Kraft erhalten, dem Zweifel zu widerstehen, und laß uns bedenken, daß wir sterben müssen. Amen.”

Quatember 1986, S. 189

© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 13-03-10
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