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Sola Scriptura: Martin Luthers Schriftprinzip in seiner
ekklesiologisch-ökumenischen Bedeutung*

von Johannes Wirsching

A. Luthers Stellung zur Heiligen Schrift

I. Methodischer Zugang


Leer1. Die Lutherforschung ist sich vielfach selbst im Wege gewesen. Sie hat es versäumt, Luthers Denken konsequent von jener Mitte aus zu verstehen, auf die der Reformator selber verweist.

Leer1.1 So hat sich die Forschung vorrangig mit Luthers Frühschriften beschäftigt und seine Theologie in ihrem Werden zu erfassen gesucht. Bis heute fragt man nach Luthers »reformatorischer Erkenntnis«, ermittelt und datiert ihren »Durchbruch«, erfaßt sie dann in ihrer (von Luther angeblich nur unvollkommen erreichten) wahren Gestalt; schließlich entdeckt man, als Inbegriff des Reformatorischen, ein »protestantisches Prinzip«, von dem sich Luthers »katholische Reste« unterscheiden und scheiden lassen. Aber mit solcher Betonung der initia Lutheri (der Anfänge Luthers) wird das Denken des Reformators aus seinem sachlich-theologischen in einen entwicklungsgeschichtlichen Horizont gerückt.

LeerDer »junge« Luther, so wird unterstellt, sei noch offen und empfänglich, er berge noch alle Möglichkeiten, die dem alternden Reformator (nach der Auseinandersetzung mit den Bauern, mit den Schwärmern, mit Erasmus und Rom) nicht mehr zu Gebote gestanden hätten. Indem man das Werden seines Denkens nachzeichnet und es sozusagen wiederholbar macht, lasse sich aufdecken, was an kirchlichen Möglichkeiten damals (schicksalhaft) verpaßt worden sei und heute womöglich (ökumenisch) nachgeholt werden könnte. Dieser genetischen Betrachtungsweise gilt Luthers Denken als herausragendes Beispiel für eine allgemeine ekklesiologische Gesetzmäßigkeit: daß die evangelische Wahrheit nur nach Maßgabe fortschreitender Selbstklärung des ekklesiologischen Bewußtseins zu haben sein könne, die Kirche darum immer aufs neue begründet, umgestaltet, verbessert werden müsse. Ecclesia semper reformanda!

Leer1.2 Oder die Forschung neigt dazu, Luther wie ein platonisches Urbild zu isolieren und seine Theologie als schlechthin einmalig, als unüberbietbar herauszustellen. Man fragt dann nach den geschichtlichen Wirkungen, die von diesem Urbilde ausgehen, und findet sie in immer neuen Sprachgestalten des »Lutherischen« bzw. »Reformatorischen«. Eine in sich selbständige Lehre vom Verstehen entscheidet darüber, worin das Reformatorische jeweils besteht und durch welche Aussageformen sich der Glaube seiner Zeitgenossenschaft bezeugt. Das Reformatorische selbst ist im Grund unerreichbar, vorhanden nur in der Jeweiligkeit seiner (alt- oder neuprotestantischen, liberalen, existentialen, sprachanalytischen) Deutung. Dieser hermeneutischen Betrachtungsweise gilt Luthers Denken als das Paradigma des Glaubens schlechthin, das gültig ist, auch ohne konkret zu existieren, und das somit für jede Zeit, für jede Apperzeptionsform hervorgeholt werden kann.

Leer2. Demgegenüber ist eine andere Verfahrensweise vonnöten, die auf die Selbstaussagen des Reformators achtet und ihn in seinen methodischen Anweisungen beim Wort nimmt. Luther selber wendet sich gegen den »jungen« Luther. Luther selber verwirft jede ihm zugeschriebene »Urbildlichkeit«. Er will weder so noch so »lutherisch« sein, weil er katholisch ist.

Leer2.1 In der Vorrede zur Gesamtausgabe seiner lateinischen Schriften (1545) hat Luther seine frühen Werke ein »rohes, ungeordnetes Chaos« (1) genannt und vor deren allzu erwartungsvoller Lesung gewarnt. Luther wünscht sogar, daß seine Bücher allesamt vergessen würden.(2) Warum? Bücher, auch Luthers eigene, behindern das Studium der Heiligen Schrift.(3) »Gern hett ichs gesehen«, sagt Luther im Jahre 1539, »das meine Bücher allesampt weren dahinden geblieben und untergangen.« Denn »es solt des Schreibens weniger und des studirens und lesens in der Schrifft mehr werden«(4). Und schon einige Jahre zuvor (1533) hat er sagen können: »Meinet halben möcht ich wol leiden, das sie (sc. meine Bücher) alle untergiengen, als der ich damit nichts gesucht habe, denn das die heilige schrifft und Göttliche warheit an den tag kerne.«(5) Angesichts solcher und anderer Äußerungen des Reformators wird man den üblichen Programmforderungen der Lutherforschung (Werden der refor matorischen Erkenntnis; Rechtfertigungserlebnis und sein »Durchbruch«) nicht ohne Zurückhaltung begegnen.

Leer2.2 Vielmehr legt sich für die Forschung ein Paradigmenwechsel nahe. Dazu wird man wiederum den Reformator selber hören und sein Verständnis der theologischen Aufgabe würdigen müssen. Wichtig sind die Schlußsätze in Luthers Bekenntnis vom Abendmahl (1528). »Das ist mein glaube, denn also gleuben alle rechte Christen, Und also leret uns die heilige schrifft, Was ich aber hie zu wenig gesagt habe, werden mir meine büchlin genugsam zeugen geben, sonderlich die zu letzt sind ausgangen ynn vier odder funff iaren.«(6) Damit ist ein nicht zu übersehender terminus a quo genannt, was Luthers Einschätzung seiner Bücher anlangt. In einem Brief an Wolfgang Capito (Straßburg) vom 9. Juli 1537 sagt Luther später, daß er kein einziges seiner Bücher für rechtschaffen halte, außer vielleicht die Schrift vom Unfreien Willen und den Katechismus.(7) Dieses anläßlich einer geplanten Werkausgabe abgegebene Urteil bestätigt das bereits 1528 Gesagte. Im Blick auf seinen frühen Galater- briefkommentar (veröffentlicht 1519) beklagt Luther dessen »Schwäche«(8); die neue Kommentierung von 1531 hingegen kann er, zusammen mit der Auslegung zu Johannes 14 bis 16, als sein »bestes Werk« bezeichnen.(9)

LeerDer Reformator nennt also einen ganz klaren Zeitpunkt, von dem ab er seine eigenen Schriften als ausgereift und als hilfreich für das Verständnis der Sache empfindet. Gewichtig ist dabei ein nicht zu übersehender Umstand: Die Verdeutschung des Neuen Testaments liegt bereits vor (1522), der Reformator hat sich bereits in außergewöhnlicher Weise als »Doktor« der Heiligen Schrift bewiesen. Auf diesem Hintergrunde kommen dann nach Luthers Einschätzung für die Darlegung seines theologischen Zentrums nur De servo arbitrio (1525), der Catechismus (minor, 1529) und der Große Galaterbriefkommentar (1531/35) in Frage.

Leer2.3 Es ist also nicht der junge Luther mit dem »Chaos« seiner Schriften, der für Ursprung und Grundprinzip seiner Theologie entscheidend wäre, sondern der durch die Herausforderung seiner römischen, spiritualistischen und humanistischen Gegner erfahrene Reformator. Dieser Luther aber ist der, der die Heilige Schrift gelernt und an ihr sein Urteil gebildet hat; dessen Amt es ist, die Schrift zu »predigen«; der Gottes Wort vom Menschenwort unterscheiden gelernt und der in der Schrift gesehen, was man jahrhundertelang übersehen hat.(10) Nur dieser Luther, der weder ein »lutherisches« Rechtfertigungsbewußtsein zum Glaubensgegenstand macht noch eine neue Konfession (und was wäre das anderes als eine Sekte?) begründen will, darf auch den Anspruch erheben, »katholisch« zu sein und in der Ökumene Gehör zu finden (11): mit der »katholischen« Schrift und ihrem Evangelium.

II. Theologische Grundzüge

Leer3. Nach Luther ist die Heilige Schrift als solche vollkommen gewiß, klar und verständlich.(12) In De servo arbitrio (1525) hat Luther diese Auffassung im einzelnen entfaltet, und es besteht kein Grund, die dort vorgetragenen Einsichten als überspitzte Kampflehre oder bloß zeitgebunden abzuwerten.

Leer3.1 In der Klarheit der Heiligen Schrift sieht Luther den Grundwall jeder christlichen Lehre, den theologischen Grundsatz, durch den alle anderen theologischen Sätze bewiesen werden sollen.(13) Dieses »Schriftprinzip« besagt, daß die Schrift, ein klares geistliches Licht, die verschiedenen Gesinnungsarten überprüfen kann und darum alleine entscheidet, wer recht hat. Die entgegengesetzte These von der Dunkelheit der Schrift, vertreten durch Erasmus, die Schwärmer und die Päpstlichen, hält Luther für eine Lüge und für lästerlich. Er fühlt sich durch seine sophistischen Gegner zu etwas gezwungen, was jeder logisch-philosophischen Praxis widerspricht: Er muß nun sogar sein Beweismittel, das Axiom der Schriftklarheit, beweisen, indem er die Unsinnigkeit einer dunklen Schrift vor Augen führt.

Leer3.2 Klar ist freilich auch für Luther nicht die Bibel als Erzählung antiker Aussagen und Textstellen. Wenn man, wie Erasmus, die Schriftklarheit in der folgerichtigen Übereinstimmung aller dieser Einzelstellen sucht und eine entsprechende Textsymmetrie gewinnen will, dann verfehlt man gerade dasjenige, dem Klarheit zukommt, dann muß vieles zweideutig und dunkel bleiben. Wem die Bibeltexte in erster Linie ein Problem ausgleichenden Verstehens sind, der hat sie immer schon als fernes Altertum bewertet, das als solches zwielichtig ist und erst durch ein maßgebendes Lehramt bzw. durch den »Geist« zu voller Klarheit gebracht werden muß. Nur: Luther hat gar nicht vor, eine so gedachte Heilige Schrift als klar zu erweisen. Die Schrift im Sinne einer religiösen oder ethisch motivierenden Textsammlung ist auch für ihn unklar.

Leer3.3 Klar ist nach Luther allein der wesentliche Inhalt der Texte, die res asserendae und dogmata, die mit Sicherheit geltend zu machenden Sachverhalte und die Leh ren, die sie enthalten, und in alledem Christus. Christus ist der »Generalskopus« (Gerhard Ebeling) der Schrift. Nur um dieses Christusgehaltes willen sind die Texte klar - was vermöchten sie ohne ihn noch zu sein?(14) Als Wort von Christus aber bedürfen die Texte keiner ihnen aufhelfenden Stütze; sie betreffen jede mögliche Gegenwart, denn sie liegen vor aller Welt offen da (15), für Gläubige wie für Ungläubige, so daß der Widerspruch der Gegner schon vor dem allgemeinen Vernunfturteil erlahmen muß. Der Christus aussagende Text ist klare Schrift - Dunkelheiten fallen der menschlichen Verblendung und Schlechtigkeit zur Last.

Leer3.4 Neben dieser äußeren Schriftklarheit bedarf der Mensch einer inneren Klarheit der Schrift, die nicht in den Worten, sondern im Herzen liegt und allein durch den Geist Gottes bewirkt wird. Hat Luther damit nicht doch eine ergänzende Gewißheitsquelle neben dem klar sein sollenden Schriftwort behauptet und all denen recht gegeben, die sich auf den Geist als selbständiges, wortunabhängiges Erkenntnisorgan berufen? Der Widerspruch zwischen äußerer und innerer Schriftklarheit ist aber nur scheinbar. Wenn Luther eine doppelte Schriftklarheit behaup tet, so hat er damit nicht etwa zwei theologisch unterschiedliche Sachaussagen im Auge, die sich wie bloße Wortwahrheit und höhere Geistwahrheit gegenüberstehen. Vielmehr geht es ihm darum, die eine helle Christuswahrheit in ihrem Gefälle sichtbar zu machen, indem er ihren Richtungssinn von den Texten hin auf den gegenwärtigen Menschen aufzeigt.

LeerWas der Mensch an innerer Klarheit über den Schriftgehalt gewinnt, ist »Einsicht des Herzens«(16) auf Grund der äußeren Wortklarheit, keine zusätzliche oder gar vorauslaufende Schrifterkenntnis: Die innere Herzensklarheit fällt mit der äußeren Klarheit zusammen, insofern diese in jener an ihr Ziel kommt. Luther wäre also mißverstanden, wollte man in der vom Heiligen Geist bewirkten Herzensklarheit eine Einschränkung der äußeren Wortklarheit sehen und behaupten, die Schrift könne nur für den bereits Glaubenden klar sein. Für Luther gibt es kein im Menschen aufweisbares Substrat der Schrifterkenntnis, weder den Glauben noch den Geist: Die Freiheit der Texte, von sich aus Schrift und also Wort Gottes zu werden, bleibt ungeschmälert. Gegen die Auflösung der Bibeltexte in religiöse Meinungen hat Luther den redenden Gott gekehrt, dessen Wort mit den menschlichen Überlieferungen in unversöhnlichem Streit liegt.(17) Alle Klarheit des Menschen, mit der er die angeblich dunkle Bibel erleuchten will, enthüllt sich unter der äußeren Wortklarheit als Finsternis; diese aber kann nur dadurch besiegt werden, daß der Heilige Geist die äußerlich klare Christuswahrheit gegen den Menschen durchsetzt und sie an ihm zur inneren Herzensklarheit werden läßt.

Leer4. Nach Luther ist die Heilige Schrift klares, verständliches Christuszeugnis und als solches Gottes Gabe an die Kirche, aus der allein sie entstammt und lebt.(18) Allein die Heilige Schrift vermag die Kirche zu belehren, zu reinigen, zu fördern. Kirche entsteht also nicht auf dazu einberufenen Gründungsversammlungen, noch wird sie durch reformatorische Akte jeweils neu »definiert«; sie ist, was sie ist, immer nur als »Tochter« des Wortes. Sie ist geboren aus dem apostolischen Wort des Ursprungs, insofern sich in ihm die lebendige geschichtliche Existenz Jesu Christi versammelt. Für die Kirche in der Zeit, also für alle nachapostolischen Gemeinden, ist dies apostolische Wort nur im Kanon der biblischen Schriften zugänglich. Nur dort und von dort her wird die Stimme Jesu Christi vernehmbar. Jesus Christus ist bei seiner Kirche, indem dies Wort bei der Kirche ist. Selbsterfassung der Kirchen ist darum, dogmatisch betrachtet, Selbstauslieferung der Kirchen: an das Wort des Ursprungs, aus dem ihr Herr zu ihnen spricht. Nur in dieser Selbstauslieferung ist Kirche, was sie in der Zeit sein kann.

B. Der »katholische« Luther

Leer5. Luthers Beweis für die Klarheit der Schrift als Christuszeugnis gründet auf dem einen Argument, das auch alle anderen trägt und das er mit seinen Gegnern sowie der gesamten Tradition teilt: Die Schrift ist der Kirche von Gott gegeben. Dies aber muß einen guten Grund haben. Die Schrift muß verständlich sein und so beschaffen, daß mit ihr gelehrt, gelernt, entschieden werden kann.

Leer6. In diesem Schriftprinzip weiß sich Luther mit allen Vätern einig und keineswegs als ein einsamer Neuerer. Mit dem Anspruch, daß man einzig und allein der Schrift folgen müsse, vertritt Luther nur, was auch die Väter für richtig gehalten haben, denn sie alle, nicht zuletzt Augustinus, berufen sich auf die Schrift, die »alle lere richten und probiren sollt«(19). Von hier aus muß das Bild jener eschatologischen Augenblickskirche, zu der Luther aus dem Ureigensten des Glaubens (gegen die Denkwelt des Altertums und des Mittelalters) gelangt sei, zurechtgerückt werden.

Leer7. Die Heilige Schrift ist das alle Kirchen in Raum und Zeit Umgreifende, von dem sie herkommen und dem sie sich immer aufs neue öffnen müssen. In der Kirche gibt es Fortschritt nur im Rückschritt zur Bibel. Progression zu neuen Dogmen, Sätzen, Leitlinien ist nur möglich als Regression, und das nicht im humanistischen Sinne eines ad fontes (»Zu den Quellen«), sondern im theologischen Sinne der Rückbindung an Christus. So aber hat nicht erst Martin Luther, so haben schon die Väter, so hat die Alte Kirche insgesamt entschieden und ist darin ökumenisch wegweisend geworden: indem sie für die gesamte Christenheit seither die Heilige Schrift als den maßgeblichen biblischen Kanon festgestellt hat.

Fortsetzung und Schluß folgt.

Anmerkungen:
   ∗   Diese Skizze fußt auf meinem Buch »Kirche und Pseudokirche«, Göttingen, 1990, aus dem ich hier einige Abschnitte und Sätze meist im Wortlaut herübernehme. Daneben habe ich auf mein älteres Buch »Was ist schriftgemäß?« Gütersloh, 1971, zurückgegriffen und das Werk von Bernhard Rothen: Die Klarheit der Schrift. Teil 1. Göttingen, 1990, benutzt.
  1)   »rude et indigestum chaos« (nach Ovid: Metamorphosen 1,7). Vorrede (1545). WA (=Weimarer Ausgabe) 54, 179, 10ff.
  2)   »His rationibus adductus cupiebam omnes libros meos perpetua oblivione sepultos, ut melioribus esset locus« (Durch diese Gründe bewogen, wünschte ich wohl, daß alle meine Bücher ewiger Vergessenheit an heimfielen, um besseren Platz zu machen). WA 54, 179, 13f.
  3)   »Respondit Lutherus: Ego vellem omnes meos libros extinctos, ut tantum sacrae literae in biblia diligenter legerentur« (Ich wollte wohl, alle meine Bücher würden ausgetilgt, damit allein die heiligen Texte der Bibel sorgfältig gelesen würden). WA.TR (= Tischreden) 3, 623, 2f. (Nr. 3797; 1538).
  4)   Vorrede zur Wittenberger Ausgabe (1539). WA 50, 657, If; 19f.
  5)   Vorrede zum Catalogus ... aller Bücher (1533). WA 38, 133f.
  6)   Vom Abendmahl Christi. Bekenntnis (1528). WA 26, 509, 21f.
  7)   »Nullum enim agnosco meum iustum librum, nisi forte de Servo arbitrio et Catechismum« (Denn keines meiner Bücher anerkenne ich als rechtschaffen, außer etwa der Schrift über den Gebundenen Willen und dem Katechismus). WA.B (= Briefe) 8,99, 7f. (Nr. 3162).
  8)   »Non putassem primos meos commentarios ad Gallatas adeo infirmos esse« (Ich hätte nicht gedacht, daß meine ersten Auslegungen zum Galaterbrief derart schwach wären). WA.TR 2, 281, 11f. (Nr. 1963; 1531).
  9)   »Optimum opus a me scriptum et epistola ad Galathas et in XIV.-XVI. caput Johannis.« (Das beste von mir verfaßte Werk ist die Auslegung zum Galaterbrief und zu Johannes 14-16). WA.TR 5, 323, 26f. (Nr. 5694, oJ.).
10)   Hierzu vgl. vor allem De servo arbitrio (Vom unfreien Willen, 1525). WA 18,551ff.
11)   Für ihn besteht kein Zweifel, daß »wir die rechte alte kirche sind mit der gantzen heiligen Christlichen kirchen ein Corper und eine gemeine der Heiligen« (Wider Hans Worst [1541]. WA 51,487, 3ff.).
12)   »per sese certissima, facillima, apertissima«. Assertio omnium articulorum ... (1520). WA 7,97, 23f.
13)   »primum principium nostrum, quo omnia alia probanda sunt« De servo arbitrio (1525). WA 18, 653, 33f. Im folgenden wird dies Grundprinzip nach De servo arbitrio skizziert, vgl. WA 18, 600ff.
14)   »Tolle Christum e scripturis, quid amplius in illis invenies?« (Nimm den Christus aus der Schrift - was wirst du dann noch in ihr finden?). WA 18, 606, 29.
15)   »manifestissime toti mundo declarata«. »declarata toto orbi«. WA 18, 606, 34; 609, 13f.
16)   »cognitio cordis«. WA 18, 609, 4f.
17)   »Ita implacabili discordia verbum Dei et traditiones hominum pugnant.« WA 18, 627, 34f.
18)   Ausführlicher bei Johannes Wirsching: Kirche und Pseudokirche. Konturen der Häresie. Göttingen. 1990, S. 22ff.
19)   Auf das überchristlich...Buch ... Bocks Emsers Antwort (1321). WA 7, 640,34f.

Quatember 1993., S. 149-154

© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 13-03-30
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