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Sola Scriptura: Martin Luthers Schriftprinzip in seiner
ekklesiologisch-ökumenischen Bedeutung (II)

von Johannes Wirsching

Teil I

C. Luthers primum principium und die altkirchliche Kanonbildung

Vorbemerkungen

Leer(1) Seit der Kanonisierung der biblischen Schriften durch die Alte Kirche hat es keine kirchliche Gemeinschaft mehr ohne einen Bibelkanon gegeben. Das ist eine Tatsache von außerordentlicher theologisch-ökumenischer Tragweite. So scheint es geboten, die Bildung des Bibelkanons durch die Alte Kirche nicht nur historisch gesellschaftlich verständlich zu machen, sondern auch und vor allem als bewußte dogmatische Entscheidung mitzuvollziehen.

Leer(2) Daß das so wenig geschieht, ist selber dogmatisch bedingt. Alle Kraft ist der Entwicklungsgeschichte des christlichen Bibelkanons zugewandt worden, während die Kanonfestlegung selber bloß als deren historische Schlußphase gilt. Der fertige Kanon wird nur als Bestandteil einer Überlieferungsgeschichte angesehen und ist keine qualitativ neue Größe mit eigener Wertigkeit. Der fertige Kanon befindet sich immer schon in einer rein genetisch beschreibenden Perspektive.

Leer(3) Die Kanonisierung der biblischen Schriften könnte jedoch einen qualitativen Sprung im Dasein der Kirche ankündigen.(20) Es könnte sein, daß nur die Wirkungsgeschichte der fertigen Bibel kirchlich entscheidend ist, nicht ebenso ihre Entstehungsgeschichte.

Leer(3.1) Natürlich ist, historisch gesehen, der altkirchliche Schriftenkanon nur ein Ausschnitt aus der übergreifenden Traditionsgeschichte der Kirche. Aber indem die Alte Kirche diesen Ausschnitt ihrer Tradition zum Kanon erhoben hat, bringt sie eine daseinstiftende Grunderfahrung zum Ausdruck, die sie gerade dieser und keiner anderen Tradition verdankt. Die zum Bibelkanon vereinigten Traditionsstücke bergen lebendige Existenzformen und Handlungsmuster, an denen die Alte Kirche die Gegenwart ihres Herrn erkannt und die sie darum als gemeinchristlich bindend her ausgehoben hat.

Leer(3.2) In dieser ihrer Entscheidung ist die Alte Kirche durch die seitherige Wirkungsgeschichte ihres Kanons bestätigt worden. Es ist kein Zufall, daß der altkirchliche Bibelkanon bis heute weder nennenswert vermehrt noch vermindert, höchstens, wie zuletzt in der Reformation Martin Luthers, innerkanonisch umgeschichtet werden konnte. Das deutet auf die ökumenisch-grundsätzliche Tragweite der einstigen Entscheidung. Der Bibelkanon ist kein Sondereigentum, weder das einer christlichen Konfession noch einer hermeneutischen Tradition. Einen Bibelkanon zu besitzen ist das genaue Gegenteil christlicher Gruppenmoral. Immer wieder hat sich der altkirchliche Bibelkanon in eigentümlicher Geschlossenheit gegen alle Überbietungsversuche aufgerichtet, und es trifft schon rein historisch nicht zu, daß er lediglich die Vielzahl der Konfessionen begründe.(21)

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LeerMit demselben Recht ließe sich sagen, daß er die Vielzahl der Konfessionen verurteile. Das ist auch der Grund, warum sich die christlichen Konfessionen den Besitz des Bibelkanons nie gegenseitig bestätigt, sondern einander immer streitig gemacht haben. Immer ist der Besitz der kanonischen Wahrheit strittig gewesen, immer auch neu beansprucht worden, in der römischen Kirche bis hin zur Allein-Inhaberschaft in Gestalt des unfehlbaren Lehramts. Konfessionen schließlich, die sich durch den Bibelkanon nicht oder nicht länger behaften lassen wollten, haben sich denn auch folgerichtig einen eigenen Kanon gegeben, so der Islam und die Mormonen, damit aber auch die Grenze des Christlichen überschritten und eigene Religionsgestalten entwickelt.

Leer(4) Die Bildung des Bibelkanons durch die Alte Kirche muß als eine alle Konfessionen herausfordernde Entscheidung erfaßt werden, an der seitdem keine von ihnen vorbeikommt, wenn anders sie christlich sein will. Der altkirchliche Bibelkanon steht über allen Konfessionen und bestätigt keine von ihnen. Er zielt auf die Eine Kirche Jesu Christi, wie sie aus allen Zeiten und Zonen berufen, versammelt, vereinigt wird; so ist und bleibt er der Sprung in der Traditionsgeschichte jedes partikularen Kirchenkörpers. Natürlich ist der Kanon nur im überlieferungsgeschichtlichen Zirkel zwischen einer bestimmten Bibel und einer bestimmten Kirche zugänglich; das gehört zu den unübersteigbaren Rahmenbedingungen kanontheologischer Erkenntnis. Aber das Kanonische selbst zeigt sich, wenn es sich zeigt, gerade in der Durchbrechung dieses geschichtlichen Zirkels: Das Kanonische des Kanons ist Jesus Christus, der wiederkommende Herr, nicht eine historische Tradition oder Konfession.

I. Im historischen Zirkel von Kanon und Kirche
LeerKanon als Überlieferung


Leer8. Der Zirkel, das heißt, die eigentümliche Wechselwirkung zwischen kanonbildender Kirche (von einst) und überliefertem Bibelkanon (von heute) ist unaufhebbar; er markiert die reale theologische Erkenntnislage.

Leer8.1 Für Luther und die lutherische Reformation ist die Schrift unmittelbares Christuszeugnis, oder sie hört auf, Schrift zu sein. Keine Instanz darf zwischen die Schrift und ihr Zeugnis treten: weder das Amtsmagisterium der juridifizierten Papstkirche noch das Geistmagisterium der introvertierten Schwärmerkirche noch (so wäre zu ergänzen) das Wissenschaftsmagisterium (»Gelehrtenpapat«) einer hermeneutisierten Theologenkirche. Die Heilige Schrift ist nicht Christuszeugnis und ebenso Religionsurkunde, Rechtsquelle oder dergleichen. Sie ist als Christuszeugnis, was sie überhaupt sein kann: Kanon, freies und freimachendes Wort.

Leer8.2 Aber läßt sich diese Schriftauffassung als ökumenisch gültig für alle Zukunft (ad omnem posteritatem, so die Konkordienformel) festschreiben? Haben die Väter der Konkordienformel ihre eigene Konkordie nicht auch erst geschichtlich, inmitten der voces partium disputantium, der Stimmen der miteinander im Gespräch befindlichen Richtungen erringen müssen, so daß für die noch Ungeborenen ein Gleiches zu gelten hätte?

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Leer8.3 Das erwachende historische Bewußtsein entdeckt zunächst die durchgehende Kontingenz (Zufälligkeit) des Bibelkanons. Er ist allmählich entstanden, seine Aussage historisch bedingt. Seine Wahrheit ist darum auch nicht einfach assertorisch (strikt behauptend) oder konfessorisch (bekennend) zu vertreten, sondern bedarf der literarkritischen und religionshistorischen Ermittlung. Als historisch entstandenes Gebilde kann der Bibelkanon durch historische Einwirkung (zumindest prinzipiell) auch wieder aufgelöst werden. Älter, ursprünglicher als der erst spät entstandene Bibelkanon ist jedenfalls die Gemeinde, die lange Zeit hindurch nur mündlich überkommene Herrenworte und apostolische Gelegenheitsschriften ohne Vollständigkeit und systematische Absicht besessen hat.

Leer8.3.1 Die hier aufbrechende Problematik ist - bis heute mustergültig - von Gotthold Ephraim Lessing herausgestellt worden. Die Geschichte Christi, sagt er, war schon bekannt, »ehe sie von den Evangelisten bekannt gemacht wurde. Die ganze Religion Christi war bereits im Gange, ehe einer von ihnen schrieb.« Das Christentum war längst in Kraft, »ehe Evangelisten und Apostel geschrieben hatten. Es verlief eine geraume Zeit, ehe der erste von ihnen schrieb; und eine sehr beträchtliche, ehe der ganze Kanon zu Stande kam.«(22) Es mag also von den kanonischen Schriften noch so viel abhängen; die ganze Wahrheit der christlichen Religion beruht nie und nimmer auf ihnen.

Leer8.3.2 Aber worauf beruht sie denn dann, wenn nicht auf dem spät und »planlos« entstandenen Bibelkanon? In diesem Zusammenhang formuliert Lessing seine berühmten Sätze, mit denen er Geist und Wahrheit des Christuszeugnisses aus der Zufälligkeit des Bibelbuchstabens löst und sie neu als vernunftnotwendige Humanentfaltung begreift; Sätze, die Schule gemacht haben und die auf ihrer Argumentationsebene auch nicht zu widerlegen sind. Das Zeugnis Jesu Christi - bei Lessing: die Religion - ist »nicht wahr, weil die Evangelisten und Apostel sie lehren: sondern sie lehren sie, weil sie wahr ist«. Aus dieser inneren Wahrheit, die auch der einfältigste Christ fühlen könne, muß der überlieferte Bibelkanon erklärt werden, oder er ist eben nicht wahr, nur historisch. Darum können alle schriftlichen Überlieferungen dem Christusglauben keine Wahrheit geben, die er nicht schon selber hat. »Auch das, was Gott lehret, ist nicht wahr, weil Gott es lehren will: sondern Gott lehrt es, weil es wahr ist.«(23)

Leer8.3.3 Hier gibt es keine Wahrheit der Schrift in ihr selbst. Ihr Wahrheitsanspruch wird aufgelöst in und zugleich eingelöst durch die Entwicklungsgeschichte der reinen überzeitlichen Wahrheit, der auch Gott selber unterworfen bleibt. Der zwischendurch entstandene Schriftenkanon ist bloß eine Etappe im Selbstentwurf des Wahrheitsgeistes, eine bloße Vorbereitung auf das »ewige Evangelium« (Offenbarung 14,6) als höchstmögliche Stufe von Vernunft und Klarheit. Der historisch überlieferte Schriftenkanon verhält sich zu diesem ewigen Evangelium wie das Elementarbuch zur ungeschriebenen Weisheit der Vollendung. Schon die älteste Gemeinde hat gewußt: Der in ihr wirkende Wahrheitsgeist bindet sie und sich selbst nicht an eine Schrift, an ein Stück Geschichte, sondern an die vorausliegende Wahrheit aller Religion, die die Gemeinde in immer höheren Formen - zwischendurch auch einmal in Gestalt einer Heiligen Schrift - aus sich heraussetzt. Damit hat der historische Zirkel (die Wechselbeziehung) zwischen Kanon und Kirche eine derart evolutive Weite erreicht, daß er nunmehr die gesamte Welt des Religiösen, ja des Vernünftigen .schlechthin überstreicht: Die Produktivität und Spontaneität des religiösen, überhaupt des erkennenden Bewußtseins steht mit einander ablösenden Selbstvergegenständlichungen für die Wahrheit ein.

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Leer8.3.4 Daß der Bibelkanon immer unvollständig bleibe ohne die Kirche, die den Geist der umfassenden christlichen Wahrheit in sich trägt, wird - auf der Spur Lessings - auch von katholischer Seite geltend gemacht. So beruft sich neukatholische Dogmatik gern auf einen übergreifenden Glaubenssinn (instinctus fidei) der Christen, dem ein immer weiter aufzudeckender Tiefensinn (sensus plenior) der Schrift entsprechen soll. Kanon und Kirche bestätigen einander auf ihrem evolutiven Wege zu immer neuen Bereichen der Wahrheit Jesu Christi.

Leer9. In einem Zirkel (einer Wechselbeziehung) zwischen Kirche und Kanon befindet sich aber schon die alte Christenheit. Einen Kanon, der materialiter etwas anderes als ihre eigene Überlieferung wäre, hat auch sie nicht. Und die Frage, ob der erste christliche Kanon wirklich mehr als historische Bedeutung haben kann, stellt sich gegenüber der alten Christenheit mit besonderer Schärfe.

Leer9.1 Sola scriptura, allein die Schrift - ja! Aber doch nur: in ore ecclesiae, im Mund der Kirche! Was läßt sich dagegen einwenden? Hat Lessing, haben die römisch-katholischen Theologen hier nicht einfach recht? Muß man nicht von der historischen Bedingtheit jeden Bibelkanons ausgehen und auf die Gemeinde verweisen, die doch offensichtlich ohne Kanon bestehen kann und faktisch bis gegen Ende des vierten Jahrhunderts auch ohne amtlich abgeschlossenen Kanon bestanden hat? Kann man überhaupt von dem, nämlich einem einzigen Kanon reden? Ist nicht schon die Tatsache verschiedener Kanonbildungen in verschiedenen Kirchenkörpem (Syrien, Äthiopien, Rom) Beweis genug dafür, daß es eine Maßgeblichkeit der Bibel eben nur im historischen Zirkel zwischen einem jeweiligen Textbestand und einer jeweiligen Konfessionskirche geben kann? Wie soll von biblischer Norm anders als im progressiven Selbstvollzug der jeweiligen Kirchengemeinschaft gesprochen werden?

Leer9.2 Mehr noch: Muß eine Kirche ohne abgeschlossenen Bibelkanon nicht gerade als die kanongemäßere, als die christusförmigere angesehen werden? Sind die einzelnen Kirchengebiete innerhalb des Römischen Imperiums vor der Kanonfestlegung nicht konsensfähiger als später und gerade in der wechselseitigen Anerkennung ihrer Partikularbekenntnisse die Eine Kirche Jesu Christi gewesen? Ist der erste christliche Kanon, der des Markion von Sinope, nicht das Statussymbol einer häretischen Gemeinschaft? Muß die Ausbildung eines maßgeblichen Schriftenkanons nicht als Negativphänomen gewertet werden, von dem nur die frühchristlichen Gemeinden freizusprechen sind? Hat Kanonbildung nicht doch etwas mit der Positivierung unterschiedlicher Kirchentümer zu tun, mit ökumenischem Rückschritt und geistlicher Starre?

Leer9.3 Vor allem: Hat nicht gerade die Kirche ohne Kanon den Geist höher ein geschätzt als den bloßen Buchstaben? Ist der Heilige Geist nicht in eben dem Moment dogmatisch festgelegt, gar mit dem Gemeindegeist gleichgesetzt worden, als die Kirche zur Staatskirche, zur römischen Reichskirche wurde? Und - war das nicht genau dieselbe Epoche, als diese Kirche sich einen geschlossenen Kanon heiliger Schriften gab, um fortan, in totaler Analogie zu ihrem Ursprung, ihrer selbst sicher zu sein? Hat die Kirche diesen Kanon nicht doch aufgestellt als ideologisches Substrat ihres nunmehr universal ausgreifenden Daseins als Reichskirche?

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LeerBedeutet die Definition des Schriftenkanons und die ihr korrespondierende Festlegung des Heiligen Geistes (381) nicht doch eine Art Selbstmonologisierung der Kirche, die fortan nur noch das vernehmen kann, was sie durch Fixierung von Text und Geist selber vorentschieden hat? Ist hier nicht das Evangelium Jesu Christi zwischen definiertem Text und Geist gleichsam hantierbar, historisch kalkulierbar geworden und auf gehoben in die weltimmanente Entfaltungskurve einer mit sich selbst identischen Heilsanstalt?

Leer9.4 In der Tat fallen in ein und dieselbe kirchlich-kirchenpolitische Zeitspanne einige historisch außerordentlich bedeutsame Daten: Der Konsolidierung des Staatskirchentums (a) entspricht die Konsolidierung des Bibelkanons (b).

(a)
(b)
346Verbot der heidnischen Opfer359»Catalogus Mommsenianus« mit einer Liste der biblischen Bücher
356Erneuerung des Verbotes360 (363?)Verbot der gottesdienstlichen Lesung unkanonischer Bücher mit Auflistung der kanonischen durch die Synode von Laodikeia (can. 59)
361-363Kaiser Julian Apostata mit einer neuplatonisch begründeten, aber nach christlichem Muster gedachten Staatskirche36739. Osterfestbrief des Athanasios mit allen 27 Büchern des Neuen Testaments
28.2.380Dreikaiser-Edikt mit ecclesia catholica als Staatskirche und bürgerlicher Ächtung der Heiden und Dissidenten382Promulgation eines Bibelkanons durch Damasus I. (366-384)
381Verbot der Konversion zum Heidentum393Verabschiedung einer Liste kanonischer Bücher auf der Synode von Hippo
383Niederlegung des Pontifex-Maximus-Titels durch Kaiser Gratian397Verabschiedung einer Liste kanonischer Bücher auf der Synode von Karthago
389Übertritt des stadtrömischen Senats (nach Entfernung des Altars der Victoria adveniens aus der Curia)405Amtliches Verzeichnis der biblischen Bücher durch Innozenz I. (402-417)

Leer9.5 Obwohl der Bibelkanon schon seit dem ausgehenden zweiten Jahrhundert im wesentlichen feststeht, wird er doch erst im vierten Jahrhundert - nunmehr durch die Gesamtkirche - eindeutig abgegrenzt und endgültig rezipiert, und zwar so, daß damit das Überlieferungsgut unterschiedlicher Kirchengebiete vereinigt und zugleich als ökumenisch verbindliche Ursprungsnorm festgelegt wird. Dieser Vorgang läßt sich historisch und religionspolitisch gut begreifen, weil er in gewissem Sinne historisch fällig war. Die Römische Reichskirche brauchte einen einheitlichen Bibelkanon mit einer vereinheitlichten Textgestalt (Koine), so, wie sie ihre eigene Einheit brauchte bzw. auf sie angesprochen wurde. »Der Kanon ist ein Reflexionsbegriff der um ihre Identität besorgten und wissenden Kirche.«(24)

Leer9.6 Die durchgängige Historisierung des altkirchlichen Bibelkanons und seine Mediatisierung zum geschichtlich überlieferten Rohstoff wäre bei aller Berechtigung im einzelnen doch ein Mißverständnis. Zwar bleibt unbestreitbar, daß mit der Rezeption des Schriftenkanons auch eine politisch-pragmatische Entscheidung getroffen und ein Hang zur Selbstpositivierung entbunden worden ist; ebenso, daß der Bibelkanon uns heute nur im historischen Zirkel zwischen einer bestimmten Konfessionskirche und einem bestimmten Textbestand vorliegt. Entscheidend aber ist die Frage, als was der Kanon auf diese Weise zugänglich wird. Was ist das Kanonische innerhalb dieser Zirkelstruktur? Eine zureichende Antwort wird weder ontologisch sein können, indem die kanonbildende Kirche selbst als Erfahrung des Kanonischen gelten dürfte, noch hermeneutisch, durch Kanonisierung des jeweiligen Auslegers und seines »Kanons« im Kanon.

LeerIn beiden Fällen würde der Zirkel als solcher zum Kanon, nicht das in ihm begegnende oder doch zu erwartende Christuszeugnis. Das begegnet nur in diesem Zirkel und hebt ihn zugleich als solchen auf. Der historische Zirkel von jeweiliger Kirche und jeweiligem Kanon gehört zu den raumzeitlichen Rahmenbedingungen bzw. den Aneignungsformen, unter denen allein der eigentliche Kanon, Jesus Christus selber, erfahren werden kann. Diese Erfahrung selbst aber ist keine zirkelhaft, keine historisierend festzulegende Erfahrung, so wenig Erfahrung personaler Begegnung mit den sachverhaltsmitteilenden Begriffen zusammenfällt, durch die sie sich kundtut. Darum sagen wir: Die altkirchliche Kanonbildung ist gerade als politisch-pragmatischer Akt ein beispiellos christologischer Akt gewesen. In, mit und unter der kirchenpolitischen Entscheidung drängt die Erfahrung der Nähe Jesu Christi ins Wort.

II. Im christologischen Spannungsfeld zwischen Kirche und Kanon
LeerKanon als Herrschaft Jesu Christi


Leer10. Die evolutive Zirkelstruktur, innerhalb deren Kirche, Kanon, Evangelium unter dem Oberbegriff Tradition vergleichbar (»konnatural«) werden, ist schon für die älteste Christenheit, aber auch für die Römische Reichskirche wesenhaft durchbrochen worden.

Leer10.1 Die älteste Gemeinde hat keinen Kanon aus sich herausgesetzt, mit dem sie die ihr eröffneten Möglichkeiten hätte sicherstellen können. Ein Kanon ist der ältesten Gemeinde vielmehr, in Gestalt der hebräischen Bibel, vorgegeben gewesen, ja ohne den verhältnismäßig geschlossenen Kanon des Alten Testaments wäre sie erst gar nicht in Erscheinung getreten. Kirche-Sein heißt von Anfang an: sich beugen unter »Mose und die Propheten« als unter den Beweisgrund dafür, daß Jesus der Christus ist und die Kirche das neue Israel. Indem die älteste Christengemeinde die Schrift des Alten Testaments übernimmt, hat sie zugleich einen Bruch des historischen Zirkels erfahren; sie hat sich das Christuszeugnis des Alten Testaments geben lassen, nämlich ihre eigene Zukunft als das neue Israel. Andernfalls wäre sie eine bloße Fortsetzung des historischen Israel gewesen - was sie zu einem Teil, in Gestalt des Judenchristentums, tatsächlich geworden und, in der Gestalt des Islam, auch geblieben ist.

Leer10.2 Aber auch die Römische Reichskirche hat sich nicht einfach in einen historischen Zirkel zwischen staatlicher Heilsanstalt und definierten Heilsdokumenten abdrängen lassen. Auch die Römische Reichskirche hat sich das Zeugnis ihres Herrn geben lassen, das heißt ihre Zukunft auf das Reich Gottes hin. Andernfalls wäre sie die bloße Fortsetzung des irdischen Reiches geworden und geblieben. Sie hätte dann mit dem Imperium eine komparativ gleichsinnige und kumulativ wachsende Einheit gebildet und aufgehört, Kirche Jesu Christi zu sein. Mit anderen Worten: Sie wäre zur Sekte geworden. Das lebendige Christuszeugnis wäre dann in einem Zirkel zwischen Macht und Heil historisiert und schließlich stillgelegt worden.

Leer11. Um so eindringlicher erhebt sich die Frage nach dem Subjekt des Kanonbildungsprozesses; nach der Kirche, insofern sie sich in dem historischen Zirkel von Institution und Tradition auf den Bruch eben dieses Zirkels, auf die Wirklichkeit Jesu Christi beruft.

Leer11.1 Die kanonbildende Kirche ist einerseits die bevorrechtigte, dem Imperium dienstbar werdende Reichskirche gewesen, die eine auf die Staatsräson zugehende politische Theologie entwickelt und - so die schärfsten Kritiker - den »Kniefall« vor der weltlichen Macht vollzogen hat. Das wird man nicht von vorneherein bestreiten, jedoch im einzelnen zurechtrücken dürfen.

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Leer11.2 Auf der anderen Seite aber ist es die kanonbildende Großkirche und allein sie gewesen, die sich generationenlang an der Frage, wer denn Jesus Christus sei, abgearbeitet und verlockenden Einfachlösungen widerstanden hat. Ein Christentum der wechselnden Anpassungen wäre leicht zu haben und noch leichter zu vermitteln gewesen. Es hat ja mehr als nahegelegen, Jesus Christus in Analogie zu den römischen Imperatoren zu begreifen und so gleichsam das staatliche Führerprinzip auf die Kirche zu übertragen. Zeitweise hat das eine kirchliche Mehrheit auch tatsächlich getan und Jesus Christus als das machtvollste Geschöpf bzw. den gotterfüllten Heros verehrt. Die Alte Kirche aber hat diese in ihr selbst aufgekommene Mehrheit an ihrem eigenen Körper und im Gegensatz zur Staatsräson niedergekämpft. Das heißt: Jesus Christus ist nicht zum vollkommenen civis Romanus (römischen Bürger) urbanisiert worden, so wenig er (wie im Montanismus und später im Islam) zum prophetischen Geistträger mediatisiert worden ist.

LeerJesu Kommen läßt sich nicht aus der Analogie des der Menschheit Bekannten ableiten noch innerhalb eines erlesenen Modells menschlicher Handlungsfähigkeit sicherstellen. Jesu Kommen ist Inkarnation, nicht (politisch-religiös wiederholbare) Inspiration! Diese Antwort der Alten Kirche, in ihren Dogmen niedergelegt, ist bei aller Denkkraft und noch im Medium allgemeiner ontologischer Vernunft den Juden ein Ärgernis und den Griechen eine Torheit geblieben. Etwas anderes als die Unmöglichkeit einer abgeschlossenen Persontheorie und also die Torheit des »Wortes vom Kreuz« hat die Römische Reichskirche im Kern ihres Dogmas nicht bezeugen können und nicht bezeugen wollen. Das muß für jede Erörterung über das Handlungssubjekt der Kanonbildung festgehalten werden.

Leer11.2.1 Nicht also die dogmenlose (etwa die arianische), sondern die dogmatische Kirche legt einen Kanon biblischer Bücher fest; sie ist es, die von sich selber, von ihrem Dogma, auf einen weiteren Maßstab, auf den Schriftenkanon verweist. An ihrem eigenen Dogma lernt die Kirche, daß sie sich selber von außen sehen muß. Sie kann sich selbst nur dadurch erblicken, daß sie auf ihren Herrn blickt, dessen Kommen sie erst noch entgegengeht. So hat die Kirche des Dogmas den Fortgang der eigenen Tradition an entscheidender Stelle unterbrochen, um die Wahrheit eben dieser Tradition festzuhalten; sie hat von der Wahrheit ihres Dogmas, mit dem sie das Herrentum Jesu Christi begrifflich umkreist, an die Wahrheit Jesu Christi selber appelliert. Dieser Vorgang wird historisch-soziologisch als Kanonisierung »apostolischer« Traditionen sichtbar.

Leer11.2.2 Was die kanonbildende Kirche damit getan hat, das hat sie im Grunde als Akt der Buße getan, insofern sie aufhören muß, Handlungs- und Verfügungssubjekt aus eigener praktischer Vernunft zu sein: In der Kanonisierung der biblischen Bücher begreift sich die Kirche noch einmal und grundsätzlich, verpflichtend für die gesamte Christenheit seither, als »Tochter« des Worts, als geboren aus dem lebenschaffenden Zeugnis Jesu Christi.

Leer12. Wenn der historisch-evolutive Zirkel zwischen der Kirche und ihrer Tradition im Akte der Kanonbildung unterbrochen wird, dann muß der so entstehende Bibelkanon etwas von diesem Durchbrechungsgeschehen an sich tragen; er muß von zeugnishafter Struktur sein. Er muß dann aber auch als ein solcher Kanon gehandhabt und auf das durch ihn ergehende Christuszeugnis hin ausgelegt werden. Dazu würde gehören, die einzelnen biblischen Zeugen auf ihre Aussage hin zu verstärken (12. 1) und die »Mitte« des Kanons allein von Christus her zu erwarten (12.2).

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LeerBeides aber, die Verstärkung der biblischen Einzelzeugen und die Erwartung ihrer gemeinsamen Mitte, gehört zu den Bestimmungsstücken einer noch auszuarbeitenden »kanonischen« Hermeneutik, die, selber keine Methodenlehre, die vorausliegende Zeugnis- und Durchbrechungsstruktur des Kanons erfragt. Eine solche Hermeneutik ist keine Absage an die wissenschaftliche Methodik, sondern umgekehrt die Ansage, wie und wozu diese einzusetzen ist.

Leer12.1 Kanon ist die Schrift nur, wenn sich die biblischen Zeugen in ihrer Unterschiedlichkeit, in Rede und Gegenrede aussprechen dürfen. Das Wort, das Jesus Christus heißt, das Wort vom Kreuz und von der Versöhnung, kann immer nur aus dem Gedränge der biblischen Sprecher selbst erwartet werden, und eine Auslegung, die sich nicht an die Stelle der Zeugen setzt, hat zur Aufgabe, den einzelnen Zeugen mit allen Mitteln kritischer Wissenschaft in seiner Wahrheit (oder in seinem Irrtum) zu verstärken. Erst wenn jeder Zeuge des Alten und des Neuen Testaments sein eigenes Wort ausreden darf, kann sich auch der Zusammenhang aller Zeugenworte einstellen und die Bibel Vermittlerin eines Zeugnisses sein. Für sich genommen, ist kein einziges biblisches Zeugnis das Zeugnis Jesu Christi. Nur in der Verbindung von Spruch und Widerspruch bleiben die biblischen Menschen wirkliche Zeugen, die nicht sich selbst, sondern Christus bezeugen. Gerade durch die Offenheit ihres Gespräches weisen die Zeugen über sich selbst hinaus auf den, der größer ist als sie, auf Christus, in dessen Zukunft ihr endgültiger Sinn offenbar werden wird. In dieser steten Aufhebung ihrer selbst ist die Existenz der biblischen Zeugen tatsächlich »die Existenz Jesu Christi für uns, für alle Menschen ...«(25)

LeerHier sei nur ein - besonders markantes - Beispiel angeführt. Nach Galater 1, 6-9 gibt es nur ein Evangelium, das Evangelium Jesu Christi. Sein Wortlaut mag wechseln (Apostelgeschichte 15,7), sein Geheimnis unterschiedlich umschrieben werden (Epheser 6,14) - sein Wesen bleibt sich immer gleich. Evangelium gibt es nur als res singularis, als in der Einzahl Gegebenes, was sich neutestamentlich in dem zumeist absoluten Gebrauch des Wortes widerspiegelt. Um so auffälliger ist es dann aber, daß die Alte Kirche nicht eine einzige maßgebliche Entfaltung dieses Christusevangeliums kanonisiert, sondern sich mit vier gegensätzlich gespannten Evangeliumsdarstellungen belastet hat.

LeerNaheliegende Alternativen scheiden aus. Sowohl die Auswahl eines der vorhandenen Evangelien (Markion) wie auch deren Vereinheitlichung zu einer maßgeblich sein sollenden Evangelienharmonie (Tatian; beides im zweiten Jahrhundert) gelten als häretisch. Warum? Wäre ein einziges Evangelium nicht eindeutiger gewesen? Wenn die vier Evangeliumsdarstellungen alle dasselbe sagen - warum genügt nicht eine davon? Wenn sie aber nicht dasselbe sagen - welche entspricht dann dem einen unteilbaren Evangelium Jesu Christi? Fragt man nach der Sache selbst, nach der Zeugnisstruktur gerade des mehrteiligen Evangelienkanons, so muß die Antwort lauten: Um Jesu selber willen liegt das eine Evangelium in vier verschiedenen Evangeliumsbüchern vor.

LeerDenn Jesus ist größer als alles, was ein einzelner oder eine Gruppe von ihm sagen kann. Seine Fülle ist noch unausgeschöpft, seine Menschheitsbedeutung noch nicht für alle sichtbar ans Licht getreten. Darum ist jedes einzelne Evangelium auf das ihm anvertraute Christusbild hin zu verstärken, denn gerade so wird das Streitgespräch um die endgültige Wahrheit Jesu Christi offengehalten und behält das Evangelium die Freiheit, sich in jede Gegenwart neu zu vermitteln.

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LeerIndem die Alte Kirche nicht ein, sondern vier Evangeliumsbücher kanonisierte, hat sie gewiß der Tatsache unterschiedlicher Gemeinde - und Gottesdiensttraditionen Rechnung getragen und in deren wechselseitiger Anerkennung den damals kirchen- und religionspolitisch fälligen Konsens herbeigeführt. Zugleich aber und vor allem hat die Alte Kirche damit einen beispiellosen Akt der Selbstkritik vollzogen und sich unter die Vorläufigkeit aller menschlichen Bezeugung Jesu Christi gebeugt. Mit der Kanonisierung einer Mehrzahl von Evangeliumsbüchem hat die werdende Weltkirche stellvertretend für die Gemeinschaft des Glaubens seither die eigene Fehlbarkeit eingestanden und bezeugt, daß die Ökumene Jesus Christus nur erwarten, aber nicht - auch nicht durch ein Dogma oder ein Konzil - herbeizwingen kann.

Leer12.2 Die Aufgabe, den Schriftenkanon auf sein Christuszeugnis hin auszulegen, pflegt man im Anschluß an die Reformation als Nachweis eines Kanons im Kanon bzw. als Bestimmung seiner Mitte zu umschreiben. Diese Mitte wird nun, einmal, als Quersumme aus allen Einzeltexten bestimmt, als gegenständlich ruhendes Christuswissen, das sich selber nicht mehr bewegt, so sehr die biblischen Einzelsprecher darauf in Bewegung sein mögen. Der Schritt vom Buchstaben zum Geist oder, inhaltlich, vom Sinai nach Golgatha, vom Gesetz zum Evangelium ist immer schon vollzogen - ein Wissen, in dem der Ausleger von keiner alttestamentlichen Gegenfrage, von keiner neutestamentlichen Herausforderung mehr erschüttert werden kann.

LeerOder die Mitte der Schrift ist eine Texteinheit, die im Rückgang auf die Ursprungsgeschichte Jesu (im Sinne seiner ipsissima acta oder verba, der wirklich von ihm selbst vollzogenen Handlungen oder gesprochenen Worte), also als historisch-kritisch getroffene Auswahl gewonnen wird. Am häufigsten aber wird, drittens, der Bibelkanon als christologische Verkündigungseinheit aller Einzeltexte bestimmt. Weg und Bedeutung Jesu Christi sind durch einen strukturell gleichbleibenden Vorgang, die Predigt, im voraus enggeführt, indem ein eigenständiges, allen Texten vorgelagertes Gebrauchsschema darüber entscheidet, was die biblischen Zeugen überhaupt bezeugen dürfen.

LeerAlle drei Modelle der Schriftmitte, die durch Verdichtung, Verminderung, Verkündigung gewonnene Konzentrations-, Reduktions- oder Applikationseinheit des Kanons, gehen davon aus, daß die Schriftwahrheit von ihr selbst abgekoppelt und im Konsens ihrer Ausleger beglaubigt werden kann.

LeerEine Schrift aber, deren Wahrheit mit den Folgerungen ihres Apperzipiertwerdens zusammenfällt, hört auf, Zeugnis Jesu Christi zu sein. Sie ist, um mit Martin Luther zu sprechen, das offene Grab Christi, in dem weiter nichts liegt.(26) Demgegenüber ist die Mitte der Schrift ein Weg, der wirklich beschritten werden muß, eine perspektivische Mitte und also ein Ziel, das als gegenständlich abgreifbares den einzelnen Zeugen immer vorausliegt und auf das hin sie in Bewegung bleiben. Nirgends vereinen sich die Zeugen zu einem apophantisch (in seinen definierten Sätzen) fertigen Kern- oder Gesamtstück des Kanons, wo sie alle nur mit einer einzigen Stimme sprächen.

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LeerSie weisen vielmehr den Weg, auf dem die Menschheitsbedeutung dessen, der heute schon im Wort der Versöhnung anwesend ist, einst für alle ans Licht treten wird. Der Prüfstand für das, was in der Bibel Christuszeugnis sei, läßt sich eben nicht als eigenständige Verstehenslehre aus dem innerbiblischen Diskurs heraushalten und gleichsam zusätzlich zum Schriftenkanon in Gestalt einer Konzilsentscheidung oder eines Interpretationsmusters etablieren; das wäre der Verzicht auf das Evangelium selbst und die Kanonisierung des historischen Zirkels, in dem es jeweils erscheint. Was den Kanon zum Kanon macht, der lebendige Christus, kann auch nur im Kanon und durch den Kanon gefunden werden.

Leer13. Was die Alte Kirche mit der Kanonbildung vollzogen hat, ist theologisch ein Akt der Buße, vielleicht der folgenreichste derartige Akt der gesamten Kirchengeschichte. Mit ihm hat die Ekklesia endgültig darauf verzichtet, Jesus Christus als ihre eigene Möglichkeit zu erfassen, und sich darunter gebeugt, daß ihr Herr geschichtlich-geistlich immer neu von seiner Kirche Besitz ergreift. Mit der Kanonisierung der biblischen Schriften deutet die Alte Kirche - verpflichtend für die gesamte Ökumene seither - auf ihren Ursprung, und sie tut das so, daß sie zugleich gegen sich selber protestiert. Als solcher Kanon aber ist die Heilige Schrift das eigentlich »Umgreifende« aller Kirchen, durch das diese immer wieder vor den unverfügbar Einenden, vor Jesus Christus selber gebracht werden. So gesehen ist die Heilige Schrift tatsächlich das in der Christenheit fortdauernde Pfingstwunder (Martin Kahler). Sie ist, wie Martin Luther sagen kann, »das Buch von Gott, dem heiligen Geist, seiner Kirchen gegeben, darin sie lernen mus, Was sie ... sey, was sie thun, was sie leiden, wo sie bleiben solle«. Darum: »Wo das Buch endet, da endet die Kirche.«(27)

Anmerkungen:
 (20) Die Kanonbildung beträfe das Sosein, nicht das (wechselnde) Dasein der Kirche. Sie wäre der actus ad esse ecclesiam, die entscheidende, das Sein der Kirche betreffende Setzung, nicht zu vergleichen mit einem bloßen .actus ad bene esse ecclesiam, einer Setzung, die ein so oder so qualifiziertes Sein der Kirche betrifft, wie zum Beispiel dem Erlaß von Kirchenordnungen oder dem Abschluß von Staatskirchenverträgen.
 (21) So die bekannte These von Ernst Käsemann: Begründet der neutestamentliche Kanon die Einheit der Kirche? 1951/52. Neu in: Ders. (Hrsg.): Das neue Testament als Kanon. Göttingen, 1970, S. 124-133.
 (22) Thesen aus der Kirchengeschichte. In: Werke. Hrsg. v. Herbert G. Göpfert. Bd. 7. Darmstadt, 1976, S. 606-613. Zitat: S. 606f.
 (23) Axiomata. In: Werke. Bd. 8, 1979, S. 128-159. Zitate: S. 140, 148f.
 (24) Heinrich Fries: Kirche und Kanon. Perspektiven katholischer Theologie. In: Verbindliches Zeugnis. I: Kanon - Schrift - Tradition (=Dialog der Kirchen. Bd. 7). Hrsg. v. Wolfhart Pannenberg und Theodor Schneider. Freiburg i.Br./Göttingen, 1992, S. 289-314. Zitat: S. 306.
 (25) Karl Barth: Kirchliche Dogmatik. I/2, S. 539.
 (26) Vgl. WA.TR 2,8,5 (Nr. 1246).
 (27) Exempel, einen Bischof zu weihen (1542): WA 53,252,32-35.

Quatember 1993, S. 210-222

© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 13-04-15
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